Sozialgericht: Massage am Arbeitsplatz nicht unfallversichert
Das Sozialgericht München entschied: Ein Meniskusriss durch ausgerutschtes Massageöl ist kein Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Sozialgericht München entschied: Ein Meniskusriss durch ausgerutschtes Massageöl ist kein Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung.
Italienische Rechtsprechung klärt, wann Arbeitskleidung rechtlich als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt – mit Folgen für Arbeitgeber in der EU.
Zwei deutsche Arbeitsgerichtsurteile zeigen: Arbeitgeber müssen bei konkreten Mobbing-Anzeichen eingreifen, doch nicht jeder Konflikt ist Mobbing.
Das Europäische Parlament hat die CMRD-6-Einigung gebilligt, die neue EU-Grenzwerte für Kobalt, PAK und Schweißrauch am Arbeitsplatz festlegt.
Trotz umfassender Sparmaßnahmen im französischen Haushalt 2027 steigen die Mittel für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, meldet actuEL-HSE.
Die überarbeitete CLP-Verordnung der EU verschärft die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, etwa mit digitalen QR-Codes; verbindlich ab Januar 2028.
Frankreich will den AT/MP-Beitrag künftig je Unternehmen statt je Betriebsstätte berechnen, um das wachsende Defizit des Zweigs zu verringern.
Die USA haben eine OSHA-Leitlinie veröffentlicht, die Arbeitgebern empfiehlt, Naloxon bereitzuhalten und Personal im Erkennen von Überdosen zu schulen.
Die niederländische Arbeitsinspektion hat zwei Reinigungsfirmen mit über 700.000 Euro Bußgeld belegt – wegen Barzahlungen und illegaler Beschäftigung.
Das spanische INSST hat einen Leitfaden zu berufsbedingtem Blasenkrebs veröffentlicht, mit Empfehlungen zu Prävention, Früherkennung und Anerkennung.