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EU verschärft Kennzeichnungspflichten für Gefahrstoffe

Drei hohe Lagertanks aus Edelstahl mit Geländern unter klarem Himmel
SymbolbildRichard Williams — Unsplash (industriële opslagtanks)

Neue Anforderungen an die Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2024/2865 die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen überarbeitet. Die Änderung, die am 10. Dezember 2024 in Kraft trat, soll Etiketten besser lesbar machen, die Durchsetzung vereinfachen und Verbraucher und Beschäftigte besser vor gefährlichen Chemikalien schützen. Hersteller, Importeure und Vertreiber im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum müssen sich auf neue Vorgaben zu Schriftgröße, digitaler Kennzeichnung und Internetverkauf einstellen.

Was ändert sich konkret auf dem Etikett?

Die Verordnung führt Mindestschriftgrößen ein, die vom Volumen der Verpackung abhängen, mit einer vorgeschriebenen serifenlosen Schrift und einem Zeilenabstand von mindestens 120 Prozent der Textgröße, schwarz auf weiß. Bei kleinen Verpackungen (bis 10 Milliliter) darf kleinerer Text verwendet werden, solange er gut lesbar bleibt. Neu ist außerdem die formelle Anerkennung von Faltetiketten (fold-out labels): Die Vorderseite muss Angaben zum Lieferanten, Gefahrenpiktogramme, das Signalwort und die verwendeten Sprachen zeigen, während die Innenseiten die übrigen Pflichtangaben enthalten. Darüber hinaus dürfen Lieferanten einen Teil der Etikettinformationen künftig digital über einen QR-Code oder einen anderen Datenträger bereitstellen, zusätzlich zu den verpflichtenden physischen Basisangaben. Diese digitalen Inhalte müssen mindestens zehn Jahre lang kostenlos und ohne Registrierung zugänglich bleiben, innerhalb von höchstens zwei Mausklicks.

Folgen für die gesamte Lieferkette

Die Überarbeitung betrifft auch den Online-Verkauf. Wer Chemikalien im Fernabsatz anbietet, muss die Gefahreninformationen des Etiketts bereits vor dem Kauf anzeigen, und beim Verkauf an Verbraucher in der EU muss ein in der Union ansässiger Lieferant für die Einhaltung verantwortlich sein. Damit will die EU gegen gefährliche Produkte vorgehen, die Anbieter von außerhalb Europas direkt an Verbraucher verkaufen. Nachfüllstationen für Haushaltschemikalien erhalten eigene Regeln für Kennzeichnung und Sicherheit, als Teil der europäischen Bemühungen gegen Verpackungsabfälle. Für die Anpassung von Etiketten nach einer neuen oder strengeren Einstufung gelten künftig feste Fristen: sechs Monate bei einer neuen Gefahrenklasse oder strengeren Gefahrenkategorie, achtzehn Monate für sonstige Anpassungen. Die Pflichten zu Gestaltung und Schriftgröße, Werbung und Fernabsatz sollten ursprünglich ab dem 1. Juli 2026 und dem 1. Januar 2027 gelten, wurden jedoch mit der Verordnung (EU) 2025/2439 auf den 1. Januar 2028 verschoben.

Bedeutung für internationale EHS-Fachleute

Obwohl es sich um EU-Recht handelt, ist die Wirkung weltweit spürbar: Jeder Arbeitgeber, Importeur oder Lieferant, der Chemikalien auf dem EU-/EWR-Markt in Verkehr bringt, muss seine Etiketten rechtzeitig anpassen, auch wenn der Hauptsitz außerhalb Europas liegt. Die CLP-Verordnung ist die europäische Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen, des weltweiten Systems von Einstufungskriterien, Gefahrenpiktogrammen und Kennzeichnungselementen für Chemikalien, das unter anderem auch in den USA, China und Japan angewendet wird. Die neuen Regeln zu digitaler Kennzeichnung und Lesbarkeit bieten daher auch außerhalb Europas ein praktisches Beispiel für Unternehmen, die ihre Kennzeichnungspolitik modernisieren wollen.

Kontext

Laut dem amtlichen Text im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 vom Europäischen Parlament und vom Rat am 23. Oktober 2024 angenommen, am 20. November 2024 veröffentlicht und trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Die Verordnung ändert unmittelbar die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und ist in allen Mitgliedstaaten verbindlich, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Im Dezember 2025 verschob die EU mit der Verordnung (EU) 2025/2439 die wichtigsten Anwendungstermine auf den 1. Januar 2028, um Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung von Etiketten und Prozessen zu geben.

Quelle: Etichette prodotti chimici: cosa cambia con il Regolamento 2024/2865, Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: CIRS Group – EU Revised CLP Regulation Officially Comes into Effect, Cuatrecasas – The revised Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Chemicals enters into force, EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/2865, REACH24H – EU delays CLP implementation dates to 2028

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