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Niederlande: Bußgelder von über 700.000 € für Reinigungsfirmen

Leerer Bürokorridor mit Glaswänden und glattem Boden
SymbolbildFoto: Petr / Unsplash

Bußgelder für zwei Reinigungsunternehmen

Die niederländische Arbeitsinspektion (Nederlandse Arbeidsinspectie) hat insgesamt Bußgelder von über 700.000 Euro gegen zwei Reinigungsunternehmen verhängt, nach Kontrollen an verschiedenen Standorten in Amsterdam und Zaandam, Niederlande. Laut den Fachmedien Facto.nl und AllesoverHR.nl, die die Arbeitsinspektion als Quelle nennen, erhielten die Unternehmen jeweils ein Bußgeld von 256.000 Euro und 235.000 Euro wegen Verstößen gegen das Mindestlohn- und Mindesturlaubsgeldgesetz (Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag). Zusätzlich verhängte die Inspektion gegen die beiden Unternehmen gemeinsam ein Bußgeld von 212.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern (Wet arbeid vreemdelingen). Auf das Vermögen beider Unternehmen wurde eine vorsorgliche Pfändung gelegt.

Ermittlungen nach Hinweisen auf Schwarzzahlungen eingeleitet

Die Ermittlungen begannen, nachdem Hinweise eingingen, dass Mitarbeitende nicht in der Lohnbuchhaltung der Unternehmen erfasst und bar bezahlt wurden, berichtet Facto.nl. Für Dutzende Mitarbeitende fehlten Lohnabrechnungen, Arbeitszeiterfassungen, Arbeitsverträge und Zahlungsnachweise, sodass nicht festgestellt werden konnte, ob sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Zudem stellte sich heraus, dass 17 Mitarbeitende ohne Arbeitserlaubnis oder sonstige gültige Genehmigung beschäftigt waren, was ebenfalls einen Verstoß gegen das Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern darstellt.

Ermittlungen laufen auch gegen Hotelkette und Buchhalter

Neben den beiden Reinigungsunternehmen ermittelt die Arbeitsinspektion auch gegen eine Hotelkette und einen Buchhalter, die in den Fall verwickelt sind, berichtet AllesoverHR.nl. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bei einer Kontrolle an einem Hotelstandort fanden die Inspektoren mehrere Beutel mit Bargeld. Bei Dutzenden Mitarbeitenden konnte nicht festgestellt werden, ob sie formell angestellt waren oder den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Die Namen der betroffenen Unternehmen wurden von der Arbeitsinspektion nicht veröffentlicht.

Einspruch und Berufung möglich

Unternehmen, die von der niederländischen Arbeitsinspektion ein Bußgeld erhalten, durchlaufen in der Regel ein festes Verfahren: Nach einem Bußgeldbericht erhält das Unternehmen zunächst eine Mitteilung über die beabsichtigte Verhängung eines Bußgelds und die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen Stellung zu nehmen, teilt die Arbeitsinspektion auf ihrer Website mit. Folgt darauf ein Bußgeldbescheid, kann das Unternehmen innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen, anschließend vor Gericht (Abteilung Verwaltungsrecht) Berufung einlegen und danach vor der Abteilung für Verwaltungsrechtsprechung des Staatsrats (Raad van State) in weitere Berufung gehen. Ob die beiden Reinigungsunternehmen in diesem Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ist nicht bekannt.

Kontext

Mindestlohn und Lohnbuchhaltung sind größtenteils national geregelt, doch für die Beschäftigung von Personal ohne gültigen Aufenthalts- oder Arbeitstitel bestehen innerhalb der Europäischen Union gemeinsame Mindestvorschriften. Die EU-Richtlinie 2009/52/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zu sanktionieren, die Drittstaatsangehörige illegal beschäftigen, und sie zur Nachzahlung ausstehender Löhne zu verpflichten; die Richtlinie geht dabei von einer Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens drei Monaten sowie von einer gesamtschuldnerischen Haftung von Hauptauftragnehmern für nicht gezahlte Löhne von Subunternehmern aus, so eine Analyse der Migrationsorganisation PICUM. Nationale Gesetze wie das niederländische Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern setzen diese europäischen Verpflichtungen um.

Für HSE- und Compliance-Fachleute weltweit unterstreicht dieser Fall, dass Lohnbuchhaltung sowie Identitäts- und Genehmigungsprüfungen ein fester Bestandteil von Arbeitsinspektionen sind, auch außerhalb der klassischen Sicherheitsthemen. Organisationen, die mit Reinigungs-, Facility- oder anderen Subunternehmern zusammenarbeiten, tun gut daran zu prüfen, ob Arbeitsstunden, Löhne und Beschäftigungsverhältnisse in ihrer Kette nachweisbar dokumentiert sind und ob das Personal rechtmäßig beschäftigt wird. Wie dieser Fall zeigt, kann ein Versäumnis zu hohen Bußgeldern, Pfändungen und Ermittlungen gegen weitere Parteien in der Kette führen, etwa gegen Auftraggeber und Dienstleister.

Quelle: Niederländische Arbeitsinspektion, via Facto.nl, Über 700.000 Euro Bußgelder für zwei Reinigungsunternehmen, und AllesoverHR.nl, Über 700.000 Euro Bußgelder für schwere Verstöße in der Reinigungsbranche.
Anlass: 700.000 Euro Bußgeld für Reinigungsunternehmen, die Personal bar bezahlten, nos.nl.
Zusätzlich recherchiert: The Employers Sanctions Directive: a law to address exploitation of undocumented workers?, PICUM, und Bußgeldverfahren, nlarbeidsinspectie.nl.

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