Die französische Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (Anses), die nationale Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit in Frankreich, hat einen Bericht über die gesundheitlichen Auswirkungen atypischer Arbeitszeiten veröffentlicht. Darunter fallen unter anderem lange Schichten, verschobene Arbeitszeiten und strukturelle Wochenendarbeit. Laut Anses betreffen solche Arbeitszeitmodelle einen Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung, weshalb das Thema mehr Aufmerksamkeit von Arbeitgebern und Aufsichtsbehörden verdient.
Im Bericht werden drei Gesundheitsbereiche genannt, auf die atypische Arbeitszeiten nachweislich Einfluss haben: die Schlafqualität, die psychische Gesundheit und das kardiovaskuläre Risiko von Beschäftigten. Gestörter oder unzureichender Schlaf durch unregelmäßige oder verschobene Schichten kann auf Dauer zu Ermüdungserscheinungen sowie einem erhöhten Risiko für Fehler und Arbeitsunfälle beitragen. Darüber hinaus weist Anses auf Zusammenhänge zwischen solchen Arbeitszeitmodellen und einer stärkeren Belastung des Herz-Kreislauf-Systems sowie auf negative Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten hin.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse empfiehlt Anses, den regelmäßigen Einsatz atypischer Arbeitszeiten auf Situationen zu beschränken, in denen dies tatsächlich notwendig ist, etwa aus Gründen der Betriebskontinuität oder wegen unverzichtbarer Dienstleistungen. Die Behörde ruft damit zu einer zurückhaltenderen und durchdachteren Schichtplanung auf, anstatt lange oder verschobene Schichten sowie Wochenendarbeit routinemäßig als festen Bestandteil der Betriebsführung einzusetzen.
Für EHS-Fachleute ist diese Empfehlung relevant, da die Schichtplanung unmittelbar zentrale Themen des Arbeitsschutzes betrifft: Müdigkeitsmanagement, psychosoziale Arbeitsbelastung und die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Arbeitgeber, die strukturell atypische Arbeitszeiten einsetzen, tun gut daran, ihre Schichtplanungspraxis an der tatsächlichen betrieblichen Notwendigkeit zu prüfen und, wo möglich, Alternativen in Betracht zu ziehen, etwa besser planbare Schichten, ausreichende Erholungszeiten zwischen den Schichten sowie ein gezieltes Monitoring von Schlaf- und Gesundheitsbeschwerden bei Mitarbeitenden mit wechselnden oder langen Schichten. Für Aufsichtsbehörden und Betriebsärzte bietet der Bericht Ansatzpunkte, atypische Arbeitszeiten angesichts der Größe der betroffenen Beschäftigtengruppe expliziter in Gefährdungsbeurteilungen und Gesundheitsuntersuchungen einzubeziehen.
Der Bericht enthält keine quantitativen Angaben zum genauen Ausmaß der Risiken oder zu bestimmten Branchen; er skizziert vor allem die wesentlichen Gesundheitsauswirkungen sowie die Empfehlung zur Zurückhaltung. Für detaillierte Umsetzungsrichtlinien verweist Anses auf den vollständigen Bericht.
Quelle: L’Anses recommande de limiter le recours aux horaires atypiques, 3. September 2026, https://actuel-hse.fr/content/lanses-recommande-de-limiter-le-recours-aux-horaires-atypiques
