Vollständige Heimarbeit als Form der Arbeitsplatzanpassung sorgt bei HR-Verantwortlichen, Gewerkschaftsvertretern und Disability-Managern in Kanada für Uneinigkeit. Das zeigt eine neue Studie des Institute for Work & Health (IWH) in Toronto, Kanada, die auf 32 Interviews mit betrieblichen Unterstützungsfachkräften aus Branchen wie Bauwesen, Gesundheitswesen, Versorgungsbetrieben, Fertigung, Transport sowie allen drei Regierungsebenen beruht. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden gab an, selbst mit einer Behinderung zu leben. Die wissenschaftliche Leiterin Dr. Monique Gignac von der Dalla Lana School of Public Health der University of Toronto stellte die Ergebnisse vor.
Uneinigkeit über vollständiges Homeoffice als Anpassung
Die zentrale Frage, die sich aus den Interviews ergibt, lautet: Sollte vollständiges Homeoffice überhaupt als besondere Anpassung gelten, oder handelt es sich um eine gewöhnliche Arbeitsregelung? Laut Gignac besteht hierüber kein Konsens zwischen HR, Gewerkschaften und Disability-Managern. Das erschwert die Beurteilung von Anträgen auf dauerhaftes Homeoffice, wenn Tätigkeiten teilweise oder vollständig remote ausgeführt werden können. Die Studie verweist zudem auf die Nachfragepflicht (duty to inquire) nach kanadischem Menschenrechtsrecht: Arbeitgeber müssen mit Beschäftigten das Gespräch suchen, wenn Produktivität oder Fehlzeiten auf ein zugrunde liegendes Problem hindeuten.
Psychische Gesundheit, Neurodiversität und Selbstdiagnose
Obwohl muskuloskelettale Beschwerden nach wie vor der häufigste Anlass für Anpassungsanträge sind, nennen die Befragten am häufigsten psychische Gesundheit, Neurodiversität und Wohlbefinden als Quelle neuer Komplexität. Ein neu auftretender Konfliktpunkt ist dabei die Verwendung von Selbstdiagnosen, teilweise auf Grundlage sozialer Medien, bei der Beantragung von Aufgabenanpassungen. In sicherheitskritischen Branchen wie dem Transportwesen führt dies zu besonderen Problemen: Ohne medizinische Begründung können funktionale Einschränkungen bei sicherheitsrelevanter Arbeit nicht allein aufgrund einer Selbstangabe angenommen werden.
Anpassungsprozesse unter Druck
Formale Anpassungsverfahren geraten zunehmend unter Druck. Eine Befragte aus dem Gesundheitswesen gab an, dass die eigene Organisation bereits rund einem Drittel der Belegschaft eine Anpassung gewährt habe und schlicht keine weiteren mehr auffangen könne. Auch episodische Beeinträchtigungen mit wechselnden und teils unvorhersehbaren Einschränkungen stellen bei teamgebundener Arbeit und Arbeit im Außenbereich eine eigene Herausforderung dar, da ein unerwartetes Fehlen aus Sicherheitsgründen eine ganze Schicht zum Stillstand bringen kann.
Bedeutung für HSE- und HR-Fachkräfte weltweit
Die Ergebnisse betreffen nicht nur kanadische Organisationen. HSE- und HR-Fachkräfte weltweit sehen sich zunehmend mit ähnlichen Fragen konfrontiert: wie sich Homeoffice in bestehende Anpassungsrahmen einfügt, wie psychische Gesundheit und neurodivergente Bedürfnisse konsistent und fundiert beurteilt werden können, und wie Prozesse skalierbar bleiben, wenn die Zahl der Anträge steigt. Klare, individuell begründete Beurteilungskriterien und ausreichende Kapazität im Anpassungsprozess sind dabei Schlüsselfaktoren, unabhängig vom Rechtsraum.
Kontext
In den Vereinigten Staaten gibt die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) an, dass Telearbeit nach dem Americans with Disabilities Act (ADA) als angemessene Anpassung (reasonable accommodation) gelten kann, jedoch nur, wenn sie erforderlich ist, damit ein Beschäftigter mit einer Behinderung die wesentlichen Aufgaben der Stelle ausüben kann. Telearbeit, die vor allem der persönlichen Bequemlichkeit des Beschäftigten dient, wird dabei nicht als angemessene Anpassung anerkannt. Die EEOC betont eine individuelle Einzelfallprüfung statt einer allgemeinen Telearbeitsrichtlinie, und Arbeitgeber dürfen zuvor gewährte Telearbeitsanpassungen überprüfen und durch ebenso wirksame Alternativen ersetzen. Dies ist US-amerikanisches Recht und gilt nicht in Kanada; dort fällt die Anpassungspflicht (duty to accommodate) unter das Bundes- und Provinzrecht im Bereich Menschenrechte, bis zur Grenze der unverhältnismäßigen Härte (undue hardship).
Quelle: Remote work emerges as a flashpoint in workplace accommodation study, 02-10-2026
Zusätzlich recherchiert: EEOC sheds light on telework as a reasonable accommodation (Shulman Rogers), Employer Duty to Accommodate in Canada: A Practical Guide (Peninsula Canada)

