Ein Gericht in Warrington, Vereinigtes Königreich, hat am 6. Oktober 2026 einen selbstständigen Maler und Lackierer zu einer Freiheitsstrafe von 16 Wochen auf Bewährung verurteilt, nachdem sein Stiefsohn und Angestellter, ein 24-jähriger Malerlehrling, ums Leben gekommen war. Das Opfer wurde am 29. Juli 2024 bei Malerarbeiten an einem Wohnhaus in Farndon, in der Nähe von Chester, durch einen Stromschlag getötet, als eine Leiter mit einer Freileitung in Kontakt kam. Ein Kollege erlitt bei dem Vorfall schwere Verbrennungen.
Vorfall
Nach Angaben der britischen Aufsichtsbehörde Health and Safety Executive (HSE) arbeiteten das Opfer und ein Kollege am 29. Juli 2024 am Giebel eines Wohnhauses in Farndon, in der englischen Grafschaft Cheshire. Sie mussten eine vollständig ausgezogene Leiter an der Fassade des Gebäudes entlang bewegen. Dabei kam die Leiter mit einer Freileitung in Kontakt oder näherte sich ihr so stark, dass ein Lichtbogen entstand. Der 24-jährige Malerlehrling wurde durch den Stromschlag tödlich verletzt. Sein Kollege erlitt Verbrennungen an Händen, Füßen und Bauch. Der Verurteilte, Stiefvater und Arbeitgeber des Opfers, führte den Malerbetrieb als Einzelunternehmer und war für die Planung der Arbeiten verantwortlich.
Schlussfolgerungen
Die HSE-Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeiten in der Höhe weder ordnungsgemäß geplant noch beaufsichtigt noch sicher durchgeführt worden waren. Ursprünglich war der Einsatz eines Rollgerüsts in Kombination mit Leitern vorgesehen, in der Praxis wurde das gesamte Projekt jedoch ausschließlich mit Leitern ausgeführt. Der Arbeitgeber hatte diese Arbeitsmethode genehmigt; nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde war sie ungeeignet und unsicher. Die Risiken von Arbeiten in der Nähe von Freileitungen waren nicht ausreichend bewertet oder beherrscht worden. Zudem stellte die Aufsichtsbehörde Mängel in der Ausbildung und Kompetenz der ausführenden Arbeitnehmer fest. Der verurteilte Maler und Lackierer bekannte sich schuldig im Sinne eines Verstoßes gegen Regulation 4(1) der Work at Height Regulations 2005, der britischen Vorschrift für Arbeiten in der Höhe, die Arbeitgeber verpflichtet, Arbeiten in der Höhe ordnungsgemäß zu planen, zu beaufsichtigen und sicher durchführen zu lassen – eine Pflicht, die in vergleichbarer Form auch in der europäischen Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (2009/104/EG) und in zahlreichen anderen Ländern gilt. Das Magistrates‘ Court in Warrington verhängte am 6. Oktober 2026 eine Freiheitsstrafe von 16 Wochen auf Bewährung mit einer zwölfmonatigen Bewährungszeit sowie eine Kostenerstattung von 10.645 britischen Pfund.
Empfehlungen
Ein an der Untersuchung beteiligter HSE-Inspektor betonte nach dem Urteil, der Unfall hätte durch ordnungsgemäße Planung und geeignete Schutzmaßnahmen verhindert werden können und müssen. Arbeitgeber müssten laut der Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass geeignetes Material ausgewählt wird, Risiken vollständig bewertet werden und Beschäftigte gut ausgebildet und beaufsichtigt werden, bevor Arbeiten in der Höhe beginnen. Nach den HSE-Richtlinien muss bei unvermeidbaren Arbeiten in der Nähe von Freileitungen das Risiko beseitigt oder verringert werden, etwa durch Abschalten der Stromversorgung, den Einsatz geeigneten Materials und die Einhaltung eines Sicherheitsabstands zur Leitung. „Das Leben dieser Arbeitnehmer hängt von diesen Entscheidungen ab“, so der Inspektor.
Dieser Artikel basiert auf der Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde; ein eigenständiger technischer Untersuchungsbericht wurde nicht veröffentlicht.
Kontext
Stromschläge bei Arbeiten in der Höhe sind kein außergewöhnliches Risiko. Untersuchungen des US-amerikanischen Center for Construction Research and Training (CPWR) auf Basis bundesweiter Sterblichkeitsdaten zeigen, dass Stromschläge zwischen 2003 und 2015 durchschnittlich fast 9 Prozent aller tödlichen Unfälle im Bausektor verursachten. Von den tödlichen Stromschlägen durch elektrische Bauteile im Zeitraum 2011-2015 waren 39 Prozent auf Stromleitungen, Transformatoren oder Wechselrichter zurückzuführen. Arbeitnehmer unter 25 Jahren, die Altersgruppe des Opfers in diesem Fall, hatten von allen Altersgruppen die höchste Sterblichkeitsrate durch Stromschlag: 1,2 Todesfälle pro 100.000 Vollzeitbeschäftigte. Die US-Arbeitsschutzbehörde OSHA zählt Stromschläge daher zu den vier größten Gefahren auf Baustellen (den „Focus Four“), neben Abstürzen aus der Höhe, dem Getroffenwerden von Gegenständen und dem Eingeklemmtwerden.
Quelle: HSE-Pressemitteilung: Maler und Lackierer nach tödlichem Stromschlag seines Stiefsohns am Arbeitsplatz verurteilt, 6. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: CPWR/CDC-NIOSH-Bericht über Stromschläge im Bausektor (Quarterly Data Report: Electrocutions and Prevention in the Construction Industry)

