Das britische Waffenunternehmen GMK Limited muss eine Geldstrafe von 800.000 £ zahlen, zuzüglich 10.306 £ an Kosten, nachdem eine Mitarbeiterin im Januar 2023 beim Entfernen pyrotechnischen Abfalls Verbrennungen erlitten hatte. Laut der britischen Arbeitsschutzbehörde HSE ließ das Unternehmen sie ein nicht genehmigtes Arbeitsverfahren anwenden, das seit Jahren informell und ohne Aufsicht genutzt wurde.
Was geschah
Am 10. Januar 2023 arbeitete eine 36-jährige Mitarbeiterin von GMK in einem Produktionsgebäude in Faldingworth, Lincolnshire (Vereinigtes Königreich). Gemeinsam mit einer Kollegin entfernte sie Abfall pyrotechnischer Substanz. Dazu verwendeten sie einen Metallbehälter, der zur Vernichtung überschüssigen Pulvers gedacht war. Ein Teil der Substanz geriet mit dem heißen Behälter in Kontakt, entzündete sich unerwartet und verursachte einen großen Blitz. Die Frau erlitt Verbrennungen an Händen, Gesicht und Beinen.
Ergebnisse
Die Untersuchung der HSE deckte eine Reihe von Mängeln auf. Für die Tätigkeit gab es weder eine angemessene Gefährdungsbeurteilung noch ein sicheres Arbeitsverfahren. Die verwendete Entsorgungsmethode war nicht genehmigt, wurde laut HSE aber seit Jahren informell angewandt, ohne Aufsicht oder Kontrollmaßnahmen.
Die Arbeiten fanden zudem in einem Teil des Gebäudes statt, für den keine Genehmigung galt. Die Mitarbeiterin erhielt keine geeignete persönliche Schutzausrüstung, obwohl diese die Verletzung möglicherweise verhindert oder begrenzt hätte. Es gab zwar ein festgelegtes Verfahren zur Abfallentsorgung, doch am Tag des Vorfalls wurde es nicht befolgt. Darüber hinaus verstieß GMK gegen seine Sprengstofferlaubnis: Pyrotechnische Artikel wurden in nicht genehmigten Bereichen gelagert.
GMK bekannte sich schuldig, gegen Abschnitt 2 Absatz 1 des Health and Safety at Work etc. Act 1974, die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten, sowie gegen Artikel 7 der Explosives Regulations 2014 verstoßen zu haben. Das Birmingham Magistrates‘ Court verhängte die Geldstrafe am 2. Oktober 2026.
Empfehlungen
Ein gesonderter Untersuchungsbericht mit formellen Empfehlungen ist nicht veröffentlicht worden; dieser Artikel beruht auf der Berichterstattung über das Urteil. Laut dem HSE-Inspektor hätte die Verletzung durch sichere Arbeitsverfahren und die richtige Schutzausrüstung verhindert werden können. Er nannte es sehr besorgniserregend, dass ein führendes Unternehmen bei so grundlegenden Punkten versagte, und hofft, dass die hohe Geldstrafe der Branche zeigt, dass die HSE eingreift, wenn Beschäftigte nicht ausreichend geschützt werden.
Aus den Erkenntnissen ergeben sich praktische Aufmerksamkeitspunkte für Arbeitgeber, die mit explosiven oder pyrotechnischen Stoffen arbeiten: eine Gefährdungsbeurteilung vor jeder abweichenden Tätigkeit, ein genehmigtes Arbeitsverfahren, das auch tatsächlich durchgesetzt wird, Aufsicht über informelle Routinen, geeignete Schutzausrüstung sowie Arbeiten und Lagerung ausschließlich in genehmigten Bereichen. Dies sind Ableitungen aus den Erkenntnissen, keine Empfehlungen der HSE selbst.
Kontext
Artikel 7 der britischen Explosives Regulations 2014 bestimmt, dass niemand Explosivstoffe ohne Lagererlaubnis lagern darf und dass der Inhaber der Erlaubnis deren Bedingungen einhalten muss. Es gelten begrenzte Ausnahmen, etwa für kleine Mengen oder kurzzeitige Lagerung. Der Fall zeigt, dass Erlaubnisbedingungen und interne Arbeitsanweisungen nur dann schützen, wenn sie im Arbeitsalltag eingehalten werden. Das gilt für jede Branche, in der explosive oder reaktive Stoffe verarbeitet werden.
Quelle: Portsmouth News: Leading Fareham firearms firm GMK Ltd fined £800k after woman suffers burns to hands, face and legs, 5. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: Explosives Regulations 2014, Artikel 7 (legislation.gov.uk)

