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Geldstrafe und Bewährungsstrafe nach Filmunfall in Devon

Kamera im offenen Kofferraum eines Autos während Filmaufnahmen auf einem Parkplatz
SymbolbildFoto: Arif DALKIRAN / Unsplash

Ein britisches Medienunternehmen und sein Direktor sind verurteilt worden, nachdem ein Kameramann beim Filmen aus einem fahrenden Auto schwere Kopfverletzungen erlitten hat. Der Vorfall ereignete sich in Paignton, Devon, Vereinigtes Königreich, und führte zu einer Geldstrafe für das Unternehmen sowie einer Bewährungsstrafe für den Direktor persönlich.

Hergang

Am 14. Mai 2021 drehte Superhub Ltd, ein Medienunternehmen mit Sitz an der Marine Parade in Paignton, einen Videotest eines Elektromotorrads. Nach Drohnenaufnahmen entschied sich das Team, auf dem Parkplatz von Broadsands zusätzliche Aufnahmen aus einem fahrenden Auto zu machen, während das Motorrad hinterherfuhr. Ein Mitarbeiter des Unternehmens, der Kameramann, kletterte in den Kofferraum des Autos, um die Aufnahmen zu filmen. Direktor James Foster fuhr das Auto und drehte damit mehrere Runden. Während der Fahrt löste sich die Kofferraumverkleidung, wodurch der Kameramann auf den Asphalt fiel.

Der Mann erlitt schwere Kopf- und Hirnverletzungen, die eine langfristige Pflege erfordern. Seitdem ist er nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Die Aufnahmen waren für einen Produkttest bestimmt, also dem Anschein nach Routinearbeit. Das zeigt, dass auch bei scheinbar einfachen Dreharbeiten eine vorherige Risikobeurteilung unverzichtbar ist.

Untersuchungsergebnisse

Eine Untersuchung der britischen Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) ergab, dass Superhub Ltd vor den Dreharbeiten keine Risikobeurteilung durchgeführt hatte. Zudem war das verwendete Fahrzeug für den Auftrag nicht geeignet: Es gab keine sichere Möglichkeit, den Mitarbeiter oder seine Ausrüstung während der Fahrt zu sichern. Superhub Ltd bekannte sich eines Verstoßes gegen Section 2(1) des Health and Safety at Work etc. Act 1974 schuldig, der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, soweit vernünftigerweise durchführbar für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu sorgen. Das Exeter Crown Court verhängte am 14. Oktober eine Geldstrafe von 45.000 £ gegen das Unternehmen sowie 3.000 £ an Verfahrenskosten.

Direktor James Foster bekannte sich zudem eines Verstoßes gegen Section 37(1) desselben Gesetzes schuldig, der Geschäftsführer persönlich strafbar macht, wenn ein Verstoß des Unternehmens mit ihrer Zustimmung oder ihrem Wissen begangen wurde oder auf ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Außerdem bekannte er sich schuldig, durch rücksichtsloses und gefährliches Fahren eine Verletzung verursacht zu haben. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten mit einer zweijährigen Bewährungszeit und muss 2.500 £ an Kosten zahlen.

Empfehlungen

HSE-Inspektorin Emma O’Hara betonte nach dem Urteil: „Kein Film, kein Foto und kein Inhalt ist es jemals wert, das Leben eines Menschen aufs Spiel zu setzen.“ Die HSE weist darauf hin, dass Filmarbeiten vorab gründlich auf Risiken geprüft werden müssen, mit geeigneter Ausrüstung und Sicherheitsmaßnahmen. In ihren Leitlinien für Filmarbeiten warnt die HSE ausdrücklich davor, während der Fahrt aus Fußräumen, Schiebedächern, offenen Kofferräumen oder Seitentüren zu filmen, sofern keine ausreichenden Schutzmaßnahmen bestehen. Mitfahraufnahmen aus einem fahrenden Fahrzeug (sogenannte Tracking Shots) dürfen nur mit einem dafür geeigneten Fahrzeug und mit ordnungsgemäß gesichertem Team gemacht werden.

Kontext

Diese Empfehlungen stehen im Einklang mit einer britischen Branchenrichtlinie für Filmarbeiten mit Fahrzeugen (2019). Darin heißt es, dass alle Teammitglieder angemessen gesichert sein müssen, sobald sich ein Fahrzeug in Bewegung befindet, und dass der Produzent die Risiken beurteilen und diese Beurteilung überarbeiten muss, sobald sich die Umstände ändern. Aufnahmen von Auto zu Auto dürfen der Richtlinie zufolge nur aus einem geeigneten Fahrzeug erfolgen, dessen strukturelle Sicherheit nicht durch offene Türen oder Klappen beeinträchtigt wird; außerdem muss verhindert werden, dass lose Gegenstände aus dem Fahrzeug fallen. Filmen durch einen offenen Kofferraum, ein Schiebedach oder eine Seitentür während der Fahrt ist dem Dokument zufolge nur mit Maßnahmen wie geringerer Geschwindigkeit, Gurten oder einem Hosenträgergurt und Kopfschutz erlaubt. Es handelt sich um ein Branchendokument und nicht um eine gesetzliche Verpflichtung. Der Fall Superhub zeigt, was schiefgehen kann, wenn solche grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen fehlen, selbst bei Aufnahmen, die auf den ersten Blick einfach erscheinen.

Quelle: HSE-Pressemitteilung: Medienunternehmen und Direktor nach schwerer Verletzung bei Filmaufnahmen verurteilt, 15. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: UK Health and Safety Document for Filming with Vehicles (Branchenrichtlinie zur Fahrzeugsicherheit bei Filmaufnahmen)

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