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566.666 £ Geldstrafe für Wedge Group Galvanizing

Nahaufnahme schwerer stählerner Hebeketten
SymbolbildDavid Birozy — Unsplash

Der Vorfall

Am 12. Oktober 2021 wurde ein Arbeiter an einem Standort von Wedge Group Galvanizing Limited im Lords Meadow Industrial Estate in Crediton, Mid Devon (Vereinigtes Königreich), schwer verletzt. Während des Verzinkungsprozesses fiel ein knapp drei Tonnen schwerer Stahlträger (ein RSJ-Profil) in ein Bad mit geschmolzenem Zink, nachdem die Hebekette, an der der Träger über dem Bad hing, gerissen war. Der Aufprall löste eine Welle heißen Zinks aus, die einen 33-jährigen Arbeiter überflutete. Seine Kleidung fing Feuer, und er erlitt Verbrennungen an 40 Prozent seines Körpers.

Der Mann wurde mit dem Rettungshelikopter in ein Krankenhaus in Bristol gebracht. Er musste sich insgesamt dreizehn Operationen unterziehen, verbrachte elf Tage auf der Intensivstation und litt infolge seiner Verletzungen unter Infektionen und einer Sepsis.

Was ergab die Untersuchung der HSE?

Die Untersuchung der britischen Health and Safety Executive (HSE) ergab, dass die verwendete Hebekette sichtbare Schäden und Abnutzung aufwies, aber trotzdem nicht aus dem Betrieb genommen worden war. Die Kette war außerdem nicht den für Hebezubehör vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen unterzogen worden. Darüber hinaus war die Art, wie der Träger befestigt und angehoben wurde, fehlerhaft, wodurch die Belastung der Kette ihre sichere Arbeitslast überschritt.

Die Risikobeurteilung des Unternehmens erwies sich als unzureichend: Sie enthielt keine Vorgaben für die Kontrolle der Hebekette oder für die korrekte Hebeanordnung. Wedge Group Galvanizing Limited bekannte sich schuldig im Sinne eines Verstoßes gegen Section 3(1) des Health and Safety at Work etc. Act 1974. Der Fall betrifft zudem die Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations 1998 (LOLER), die vorschreiben, dass Hebezubehör mindestens alle sechs Monate von einer fachkundigen Person geprüft werden muss. Branchenrichtlinien und die Herstelleranweisungen für die Kette gehen angesichts des säurehaltigen Umfelds eines Verzinkungsbetriebs sogar noch weiter und schreiben eine tägliche Prüfung vor Gebrauch vor.

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Das Bristol Magistrates‘ Court verurteilte das Unternehmen am 14. Oktober 2026 zu einer Geldstrafe von 566.666 £ zuzüglich 15.521 £ Verfahrenskosten. HSE-Inspektor Alexander Ashen bezeichnete den Vorfall als „wholly-avoidable incident“ (einen vollständig vermeidbaren Unfall), der einen jungen Mann dazu zwang, schreckliche Verletzungen zu erleiden. Er nannte es schockierend, dass ein branchenführendes Unternehmen mit erheblichen Ressourcen das Leben seiner Beschäftigten durch mangelhafte Prüfprotokolle gefährdet habe, und wies darauf hin, dass die Folgen noch schwerer hätten ausfallen können.

Die Lehren aus den Feststellungen der HSE sind eindeutig: Hebezubehör, das Hitze oder Chemikalien ausgesetzt ist, muss häufiger kontrolliert werden als gesetzlich vorgeschrieben, beschädigtes Material muss sofort aus dem Umlauf genommen werden, und Risikobeurteilungen müssen konkret festlegen, wie Hebemittel kontrolliert und wie eine Last vor Beginn der Hebearbeiten korrekt angeschlagen wird.

Kontext

Die Höhe dieser Geldstrafe fügt sich in ein breiteres Muster ein. Nach der Leitlinie des Sentencing Council für Gesundheits- und Sicherheitsverstöße in England und Wales richtet sich die Höhe der Geldstrafe unter anderem nach der Größe des Unternehmens (Umsatz), der Schwere des Verstoßes und dem Grad des Verschuldens. In den schwersten Kategorien können großen Unternehmen (Umsatz ab rund 50 Millionen £) Geldstrafen von bis zu 10 Millionen £ auferlegt werden, während Kleinstunternehmen maximal rund 450.000 £ riskieren; liegt der Umsatz weit über der Schwelle, kann das Gericht sogar über die Leitlinien-Höchstwerte hinausgehen. Das erklärt, warum Geldstrafen für ein führendes Industrieunternehmen wie Wedge Group Galvanizing deutlich über eine halbe Million Pfund hinausgehen können.

Für EHS-Fachleute weltweit ist dieser Fall ein anschauliches Beispiel für ein Risiko, das nicht auf das Vereinigte Königreich beschränkt ist. Hebearbeiten über Bädern mit geschmolzenem Metall, aggressiven Dämpfen oder anderen extremen Bedingungen erfordern Prüfintervalle, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, sowie Risikobeurteilungen, die dies konkret festhalten. Eine vergleichbare Arbeitgeberhaftung bei unzureichender Überwachung von Hebemitteln und Risikobeurteilung besteht in fast jedem Rechtssystem mit Arbeitsschutzgesetzgebung, von der OSHA-Regulierung in den USA bis zu EU-Richtlinien über Arbeitsmittel. Die Kernbotschaft ist universell: Die regelmäßige Prüfung ist ein gesetzliches Minimum, keine Sicherheitsgarantie, in einem Umfeld, das die Alterung von Material beschleunigt.

Quelle: Half-a-million pound fine for company after worker suffers 40 per cent burns, 20. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: The Workers Union – „Worker suffers 40% burns in devastating molten metal accident company fined £566,666″ (21. Oktober 2026), Safety Notes – „LOLER Inspection in Hazardous Environments: Case Study & Best Practices“, HSE Media Centre (Übersichtsseite, 20. Oktober 2026), NBS – „New guidelines see health and safety fines rise“ (Sentencing-Council-Leitlinie zu Gesundheit und Sicherheit)

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