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Bußgeld für britischen Hersteller nach schwerem Hebeunfall

Industriehalle mit einem Gabelstapler und Stahlteilen auf einer Laderampe, keine Personen erkennbar
SymbolbildFoto: Zoshua Colah / Unsplash

Der britische Hersteller E H Hassell & Sons Limited aus Trentham, Staffordshire, ist von der britischen Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) zu einer Geldbuße von 300.000 £ sowie 5.690 £ Verfahrenskosten verurteilt worden, nachdem ein Hebeunfall einen Mitarbeiter schwer verletzt hatte. Der Fall wurde am 23. Oktober 2026 vor der Magistrates’ Court in Birmingham verhandelt, einem britischen Gericht erster Instanz für Strafsachen. Das Unternehmen bekannte sich dort schuldig, gegen die Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations 1998 (LOLER), die britischen Vorschriften für sicheres Heben, verstoßen zu haben.

Was geschah

Am 24. März 2025 entluden Mitarbeiter des Unternehmens auf dem Newstead Industrial Estate in Trentham einen Lkw-Auflieger mit Stahlkomponenten für eine Filteranlage. Um einen etwa eine Tonne schweren Metalltrichter zu bewegen, wandten sie eine improvisierte Methode an: Die Gabeln eines Gabelstaplers wurden unter den nicht gesicherten Trichter geschoben, ohne dass der Hebevorgang vorher geplant worden war. Beim Bewegen rutschte der Trichter von den Gabeln und traf einen 63 Jahre alten Mitarbeiter am Kopf. Laut HSE kam diese Art von Hebearbeit an diesem Standort nicht regelmäßig vor.

Der Mitarbeiter erlitt Schädel-, Hals- und Wirbelsäulenbrüche, zwei gebrochene Rippen sowie eine schwere Wunde an der Stirn, die mit 17 Klammern und 14 Stichen versorgt werden musste. Er wurde drei Wochen im Krankenhaus behandelt und war sieben Monate arbeitsunfähig. Er trägt bleibende Verletzungen im Gesicht zurück. Der Unfall war nicht tödlich.

Erkenntnisse

Die Untersuchung der HSE ergab, dass das Unternehmen den Hebevorgang nicht von einer befähigten Person hatte planen lassen, die Eigenschaften der Last nicht bewertet und kein sicheres Arbeitsverfahren für das Bewegen des Trichters festgelegt hatte. Stattdessen wurde eine selbst entwickelte Methode mit einem Gabelstapler angewandt. Das Unternehmen bekannte sich schuldig, gegen Regulation 8(1) der LOLER verstoßen zu haben, die Arbeitgeber verpflichtet sicherzustellen, dass jeder Hebevorgang mit Hebezeug von einer befähigten Person geplant, angemessen beaufsichtigt und sicher durchgeführt wird. HSE-Inspektorin Claire Whitehurst erklärte, das Unternehmen habe den Hebevorgang nicht ordnungsgemäß geplant und kein sicheres Arbeitsverfahren eingeführt.

Empfehlungen

HSE-Inspektorin Whitehurst wies darauf hin, dass Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass Hebevorgänge ordnungsgemäß von einer befähigten Person geplant und sicher durchgeführt werden. Das entspricht den drei Anforderungen aus Regulation 8(1) der LOLER: Planung durch eine befähigte Person, angemessene Aufsicht und sichere Durchführung. Diese Anforderungen gelten für jeden Hebevorgang, also auch für Aufgaben, die – wie in diesem Fall – an einem Standort nicht regelmäßig vorkommen. Für Unternehmen bedeutet das nach Einschätzung der Redaktion in der Praxis: kein improvisierter Einsatz von Gabelstaplern oder anderem Gerät für Hebearbeiten, für die dieses Gerät nicht bewertet wurde, und ein vorab festgelegtes Arbeitsverfahren, bevor mit einer Last begonnen wird – auch bei einmaligen oder unerwarteten Aufgaben.

Kontext

Die LOLER 1998, die Vorschrift, nach der dieses Unternehmen verfolgt wurde, legt in Regulation 8(1) fest, dass ein Arbeitgeber sicherstellen muss, dass jeder Hebevorgang mit Hebezeug “properly planned by a competent person”, “appropriately supervised” und “carried out in a safe manner” ist – also ordnungsgemäß von einer befähigten Person geplant, angemessen beaufsichtigt und sicher durchgeführt wird. Diese dreiteilige Anforderung gilt unabhängig davon, ob ein Hebevorgang an einem Standort häufig vorkommt; die Vorschrift sieht keine Ausnahme für einmalige oder ungeplante Hebevorgänge vor. Für HSE-Fachleute außerhalb des Vereinigten Königreichs kann diese dreiteilige Anforderung – Planung durch eine befähigte Person, Aufsicht und sichere Durchführung – als Maßstab für die eigenen Hebeverfahren dienen, neben den im eigenen Land geltenden Vorschriften.

Quelle: HSE-Pressemitteilung: Geldbuße für Produktionsunternehmen nach Hebeunfall mit schwerer Verletzung in Trentham, 26. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations 1998, Regulation 8 (legislation.gov.uk)

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