Die britische Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) hat im Vereinigten Königreich eine Kampagne gestartet, die Arbeitgeber dazu aufruft, nicht zu warten, bis Hör- oder Vibrationsschäden bereits eingetreten sind. Der Start fällt mit der Bone and Joint Health Week zusammen und richtet sich auf zwei häufig unterschätzte Risiken: die Belastung durch Lärm und die Belastung durch Vibrationen von Handwerkzeugen und Maschinen.
Welche Risiken bergen Lärm und Vibrationen?
Laut HSE entwickeln jährlich etwa 15.000 Beschäftigte im Vereinigten Königreich Hörprobleme, die durch ihre Arbeit verursacht oder verschlimmert werden. Die Behörde schätzt, dass etwa jeder fünfte Beschäftigte schädlichen Lärmpegeln ausgesetzt ist. Langfristige oder übermäßige Lärmbelastung kann zu bleibendem Hörverlust und Tinnitus führen. Vibrationen von Handwerkzeugen und Maschinen stellen ein zweites Risiko dar: Sie können das Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS) und das Karpaltunnelsyndrom verursachen, Beschwerden, die mit Gefühllosigkeit, Kribbeln, Schmerzen und verminderter Greifkraft einhergehen.
Chris Steel, leitender Fachinspektor für Lärm und Vibrationen bei der HSE, betont, dass diese Gesundheitsschäden vermeidbar sind, ihre Folgen aber ein Leben lang anhalten können. Laut HSE bemerken Beschäftigte die Beschwerden oft erst spät, wenn ein Teil des Schadens möglicherweise bereits irreversibel ist. Arbeitgeber sollten laut Steel daher nicht warten, bis Symptome auftreten.
Was erwartet die HSE von Arbeitgebern?
Die Kampagne fasst den erwarteten Ansatz in drei Schritten zusammen: bewerten, beherrschen und schützen. Arbeitgeber müssen zunächst ermitteln, wer Lärm oder Vibrationen ausgesetzt ist, und eine geeignete Risikobewertung durchführen. Anschließend müssen sie die Belastung an der Quelle verringern, etwa durch leisere oder vibrationsärmere Geräte, ordnungsgemäße Wartung von Maschinen und sicherere Arbeitsmethoden. Wo Risiken bestehen bleiben, müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen, erforderlichenfalls eine Gesundheitsüberwachung organisieren und Beschäftigten Information, Anweisung und Schulung geben.
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus den Control of Noise at Work Regulations 2005 und den Control of Vibration at Work Regulations 2005, den britischen Vorschriften, die Arbeitgeber gesetzlich verpflichten, diese Risiken zu bewerten und zu begrenzen. Außerdem verweist die HSE auf die HAVS Risk Reduction Pledge, Teil des eigenen Prevention Programme, mit der sich Organisationen freiwillig zur Verringerung vibrationsbedingter Gesundheitsschäden verpflichten. Arbeitgeber können diese Selbstverpflichtung über den Council for Work and Health unterzeichnen. Kampagnenmaterial ist über die Work Right-Kampagne der HSE verfügbar.
Kontext (DE)
Die Belastung durch schädlichen Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur im Vereinigten Königreich ein Problem. Zahlen des US-amerikanischen Instituts für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz NIOSH, basierend auf Daten von 2023, zeigen, dass etwa 16 Prozent aller Beschäftigten in den Vereinigten Staaten (rund 27 Millionen Menschen) im Vorjahr gefährlichem Lärm ausgesetzt waren und dass etwa 11 Prozent aller Beschäftigten an Hörproblemen leiden. Frühere NIOSH-Untersuchungen zeigen zudem, dass 53 Prozent der exponierten Beschäftigten angeben, keinen Gehörschutz zu tragen. Auch innerhalb der Europäischen Union besteht mit der Richtlinie 2003/10/EG eine spezifische Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet, Lärmrisiken zu bewerten und zu begrenzen, mit festgelegten Auslöse- und Grenzwerten für die Lärmbelastung. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU und den USA ist arbeitsbedingte Hörschädigung damit ein anerkanntes Risiko.
Quelle: Noise and vibration: HSE warns employers not to wait until the damage is done, 13. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: CDC/NIOSH, Occupational Hearing Loss Surveillance (Overall Statistics, aktualisiert im April 2026), EU-Richtlinie 2003/10/EG über die Lärmexposition

