Ein Sonderausschuss der Assemblée nationale, der französischen Nationalversammlung in Paris, hat einen Gesetzentwurf gegen sexistische und sexuelle Gewalt geändert: Wird der Entwurf Gesetz, müssen Opfer solcher Gewalt am Arbeitsplatz künftig nicht mehr zustimmen, bevor ein Arbeitgeber nach einer Meldung eine interne Untersuchung einleitet.
Was ändert sich?
Der Gesetzentwurf mit der Nummer 3106, eingebracht am 11. August 2026, sollte Arbeitgeber verpflichten, nach einer Meldung von Gewalt am Arbeitsplatz „unverzüglich“ eine interne Untersuchung einzuleiten. Im ursprünglichen Text war dies nur „mit Zustimmung des mutmaßlichen Opfers“ möglich. Der Sonderausschuss, der den Entwurf vom 21. bis 23. September 2026 beriet, hat diese Bedingung nun gestrichen: Im Ausschusstext gilt die Untersuchungspflicht für den Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Opfers.
Der ursprüngliche Text legte zudem ein festes Verfahren für eine solche Untersuchung fest: Die Meldung muss aufbewahrt werden, Kontakt zwischen den Parteien soll so weit wie möglich vermieden werden, und das mutmaßliche Opfer wird zuerst angehört, gefolgt von Zeugen und dem mutmaßlichen Täter, mit einem schriftlichen Bericht für beide Parteien. Nach geltendem französischem Recht ist eine interne Untersuchung nicht verpflichtend, solange der Arbeitgeber andere Schutzmaßnahmen ergreift; der Gesetzentwurf würde sie in den genannten Fällen zur festen Pflicht machen, wobei der ursprüngliche Text bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 1 Prozent der Lohnsumme vorsah. Ob dieser Satz nach der Ausschussberatung unverändert geblieben ist, ist nicht bekannt.
Teil eines umfassenderen „Gesamtgesetzes“
Der Gesetzentwurf 3106 selbst ist in Frankreich als „loi intégrale“ gegen sexistische und sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern bekannt; die Bestimmung zum Arbeitsplatz bildet Artikel 44 davon. Daneben gibt es ein gesondertes Organgesetz zur gerichtlichen Zuständigkeit in diesem Bereich. Der Sonderausschuss schloss die Beratung beider Texte am 23. September 2026 ab. Bislang handelt es sich um einen vom Ausschuss angenommenen Entwurf, nicht um ein verabschiedetes Gesetz: Er muss noch im Plenum der Assemblée nationale beraten werden.
Kontext
Die Debatte über Melde- und Untersuchungsverfahren berührt ein Problem, das die gesamte Europäische Union betrifft. Laut der groß angelegten EU-Erhebung zu Gewalt gegen Frauen von Eurostat, der Agentur für Grundrechte (FRA) und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), die auf Angaben von fast 115.000 Frauen beruht, gaben 31 Prozent der berufstätigen Frauen an, schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt zu haben; bei Frauen zwischen 18 und 29 Jahren waren es 42 Prozent. Solche Zahlen erklären, warum mehrere europäische Gesetzgeber neben internationalen Rahmenwerken wie dem ILO-Übereinkommen 190 über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt die Verfahren zu Meldung und Untersuchung weiter verschärfen wollen.
Quelle: Proposition de loi sur les VSS : la commission spéciale supprime la nécessité de l’accord de la victime pour lancer une enquête interne, 24. September 2026
Zusätzlich recherchiert: Assemblée nationale; Voltaire Avocats; Kohen Avocats; EIGE

