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Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Ist Spanien Frankreich voraus?

Bouwvakker met helm en schop buiten aan het werk
SymbolbildFoto: Jimmy Nilsson Masth via Unsplash

Der französische Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou reiste am 9. und 10. September 2026 gemeinsam mit acht Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen — darunter CGT-Generalsekretärin Sophie Binet — nach Madrid, Spanien, um zu untersuchen, wie Spanien mit extremer Hitze am Arbeitsplatz umgeht. Die Delegation wurde von der spanischen Arbeitsministerin Yolanda Díaz empfangen und besuchte eine Baustelle des Bahnbetreibers Adif nahe dem Bahnhof Atocha. Anlass war eine Hitzewelle, die Frankreich in diesem Sommer mehr als eine Woche lang traf und laut Gesundheitsprognosen mindestens tausend Menschenleben forderte; die Gewerkschaft CGT schätzt die Zahl hitzebedingter Todesfälle unter Beschäftigten in Frankreich in diesem Sommer auf rund zwanzig. „Frankreich wird zu Spanien“, sagte Farandou gegenüber spanischen Medien mit Blick auf die steigenden Temperaturen.

Spanien: verpflichtende Anpassung bei Wetterwarnung

Spanien kennt seit Mai 2023 (RD-ley 4/2023) eine Regelung, die automatisch greift, sobald der staatliche Wetterdienst AEMET eine orangefarbene oder rote Warnung vor extremer Hitze ausgibt — ein Schwellenwert, der je nach Region variiert und für die orangefarbene Stufe meist zwischen 37 und 40 Grad Celsius liegt. Arbeitgeber müssen dann die Arbeitszeiten anpassen oder bestimmte Tätigkeiten vorübergehend untersagen. Seit Ende 2024, nach den tödlichen Überschwemmungen in der Region Valencia, können Beschäftigte zudem bis zu vier Tage bezahlten „Klimaurlaub“ nehmen, wenn der Arbeitsweg unmöglich oder gefährlich ist oder eine ernste und unmittelbare Gefahr besteht — eine Regelung, die das spanische Arbeitsministerium auch auf extreme Hitze anwendet, auch wenn dies nicht in einer eigenen Hitzebestimmung festgelegt ist. Präventionsbeauftragte können — eine Befugnis, die bereits seit 1995 besteht, aber seit den jüngsten Gesetzesänderungen ausdrücklich auch Wetterbedingungen umfasst — mit Mehrheitsbeschluss die Arbeit stilllegen. Viele spanische Unternehmen arbeiten im Sommer zudem nach dem Modell der „jornada intensiva“: früher Arbeitsbeginn und Feierabend bereits am frühen Nachmittag, ohne lange Mittagspause.

Frankreich: neues Dekret, aber keine feste Temperaturgrenze

Frankreich führte zum 1. Juli 2025 ein eigenes Dekret ein (décret 2025-482), das Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Hitzewarnung von Météo-France acht Kategorien von Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen — von angepassten Arbeitszeiten und Schattenspendern bis zu mindestens drei Litern kühlem Trinkwasser pro Beschäftigtem und Tag. Anders als Spanien kennt Frankreich jedoch keine gesetzliche Höchsttemperatur für Arbeiten in geschlossenen Räumen und kein automatisches Recht auf Arbeitszeitverkürzung. Nur Beschäftigte am Bau erhalten bei orangefarbener oder roter Warnung Zugang zur bestehenden Entschädigungsregelung für witterungsbedingten Arbeitsausfall. Die Nichteinhaltung der Präventionspflicht kann als „unentschuldbarer Fehler“ des Arbeitgebers gewertet werden, mit verschärfter Haftung als Folge.

Für EHS-Fachleute ist dies relevant, weil Frankreich nach eigenen Angaben den sozialen Dialog der Gesetzgebung vorzieht, gleichzeitig aber auf neue Regeln vor dem Sommer 2027 hinarbeitet — während die Gewerkschaft CGT bereits jetzt eine gesetzliche Höchsttemperatur nach spanischem Vorbild fordert. Auffällig ist zudem, dass Spanien trotz seines umfangreichen rechtlichen Rahmens zwischen 2016 und 2025 offiziell nur 25 hitzebedingte Arbeitsunfälle mit Todesfolge registrierte — eine Zahl, die Gewerkschaften und Fachleute für unwahrscheinlich niedrig halten, auch weil die Kontrolle in Branchen wie Lieferdiensten, Logistik und Gastgewerbe hinterherhinkt: Die Gewerkschaft UGT reichte in diesem Sommer Beschwerde gegen den Lieferdienst Glovo ein, weil Fahrradkuriere Temperaturen von bis zu 45 Grad ausgesetzt waren.

Quelle: Prévention de la chaleur au travail : l’Espagne fait-elle de l’ombre à la France ?, actuEL-HSE, 9. September 2026, https://actuel-hse.fr/content/prevention-de-la-chaleur-au-travail-lespagne-fait-elle-de-lombre-la-france-1

Zusätzlich recherchiert für diesen Artikel: Infobae und L’Info Durable (Madrid-Besuch und Aussagen von Minister Farandou), Légifrance (Dekret Nr. 2025-482), das spanische Amtsblatt BOE (RD-ley 4/2023 und RD-ley 8/2024), INSST und die Gewerkschaft UGT (spanische Regelung, Vollzug und die Glovo-Beschwerde).

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