Die französische Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutzsicherheit Anses schließt Berichten zufolge ihre Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Hautkrebs und beruflicher Exposition gegenüber ultravioletter (UV-) Strahlung ab. Laut der französischen Fachpublikation actuEL-HSE ist eine Veröffentlichung für Oktober 2026 vorgesehen. Es handelt sich um ein neues „tableau de maladie professionnelle“ – die französische Liste anerkannter Berufskrankheiten –, da eine entsprechende Tabelle für dieses Krankheitsbild bislang fehlt. Eine Anses-Stellungnahme vom März 2024 hatte bereits explizit zwei Expositions-Krebs-Kombinationen ohne eigene Tabelle identifiziert: Nicht-Melanom-Hautkrebs durch UV-, Röntgen- oder Gammastrahlung sowie Melanome durch Sonnenlicht. Das laufende Anses-Dossier wurde im März 2025 durch eine schriftliche parlamentarische Anfrage von Senator Alexandre Basquin bestätigt, auf die das Ministerium im Juni 2025 antwortete und dabei Ende 2025 als voraussichtliches Fertigstellungsdatum nannte.
Frankreich hinkt Nachbarländern hinterher
Mit diesem Schritt holt Frankreich einen Rückstand gegenüber Deutschland, der Schweiz und Belgien auf, die Plattenepithelkarzinome durch Sonnenlicht bereits seit längerem als Berufskrankheit anerkennen. Der Unterschied in der Erfassung ist erheblich: Über das Überwachungsnetzwerk RNV3P registriert Frankreich jährlich lediglich rund achtzig Neufälle, während Deutschland allein in der Bauwirtschaft im Jahr 2023 rund viertausend Fälle verzeichnete. UV-bedingter Hautkrebs gilt dort sogar als die häufigste Berufskrankheit im Bauwesen, mit etwa sechstausend Meldungen pro Jahr. In Frankreich sind schätzungsweise 1,5 Millionen Beschäftigte beruflich UV-Strahlung ausgesetzt; weltweit sind es laut einer gemeinsamen Schätzung der WHO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 2023 1,6 Milliarden exponierte Personen und fast neunzehntausend Todesfälle pro Jahr durch Nicht-Melanom-Hautkrebs. Eine französische sozioökonomische Stellungnahme (CESE, April 2023) benennt vor allem die Bau- und Landwirtschaft als Hochrisikobranchen.
Untererfassung als Triebfeder
Der Vorgang geht auf eine Empfehlung des französischen Hohen Rates für öffentliche Gesundheit (HCSP) vom Mai 2020 zurück, der bereits auf eine Aufnahme in die Berufskrankheitenliste gedrängt hatte. Seitdem wurde auch OCC-EXPRO gegründet, eine seit Juni 2024 bestehende nationale Beobachtungsstelle für berufsbedingten Hautkrebs, deren erklärtes Ziel es ist, dieses Krankheitsbild sichtbarer zu machen und zu seiner Anerkennung beizutragen. Dieses Engagement fügt sich in ein breiteres Muster: Dieselbe Senatsanfrage nennt eine geschätzte Zahl von 69.600 bis 102.100 Berufskrebserkrankungen pro Jahr in Frankreich, gegenüber weniger als 1.800 offiziell anerkannten Fällen – eine Zahl zu Berufskrebs im Allgemeinen, die das Ausmaß der Untererfassung in diesem Bereich verdeutlicht.
Für EHS-Fachleute ist dies relevant, weil die mögliche Einführung einer neuen Tabelle Auswirkungen auf Präventionspolitik, medizinische Nachsorge und Entschädigungsansprüche von Beschäftigten haben kann, die dauerhaft im Freien arbeiten, insbesondere im Bau- und Landwirtschaftssektor.
Quelle: Cancers de la peau et UV : l’Anses finalise ses travaux sur un tableau de maladie professionnelle, 11. September 2026, https://actuel-hse.fr/content/cancers-de-la-peau-et-uv-lanses-finalise-ses-travaux-sur-un-tableau-de-maladie
Zusätzlich recherchiert: Sénat.fr (schriftliche Anfrage Alexandre Basquin), Anses (Stellungnahme 2023-SA-0061), soleil.info, preventionbtp.fr, OCC-EXPRO/syndicatdermatos.org
