Was ist bei den Autowaschanlagen schiefgelaufen?
Epco Energy Solutions Limited mit Sitz in Eccles (Manchester, Vereinigtes Königreich) lieferte gefälschte elektrische Sicherheitszertifikate an zwei Handwaschanlagen in Runcorn (Cheshire, Vereinigtes Königreich): Super Hand Car Wash in der Halton Road und Top Star Hand Car Wash in der Bridge Street. Laut der britischen Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) bescheinigten die Zertifikate, dass die elektrischen Anlagen an beiden Standorten sicher seien, obwohl dies nicht der Fall war. Durch das Einschreiten der HSE mussten beide Betriebe die Arbeit sofort einstellen. Bei einem späteren Besuch stellte sich heraus, dass die elektrischen Systeme an beiden Standorten weiterhin gefährlich waren.
Die Untersuchung, die die HSE zusammen mit der Cheshire Police, Trading Standards und der Einwanderungsbehörde durchführte, brachte zutage, dass die Zertifikate nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmten: Ein auf Elektrotechnik spezialisierter Inspektor der HSE stellte fest, dass die Angaben nicht mit den Anlagen vor Ort übereinstimmten. Auf den Zertifikaten stand die elektronische Unterschrift von Mohammed Naeem, dem alleinigen Geschäftsführer von Epco. Das Unternehmen war zu dieser Zeit Mitglied bei NICEIC, einer britischen Zertifizierungsstelle für Elektroinstallateure.
Laut HSE-Inspektorin Rose Leese-Weller müssen Betreiber von Autowaschanlagen ihre elektrischen Anlagen sicher halten, gerade aufgrund der engen Verbindung zwischen Wasser und Elektrizität in dieser Art von Betrieb. Die Anlagen müssen sicher zu benutzen und für ihren Zweck geeignet sein, um schwere Verletzungen oder einen Stromschlag zu verhindern. Die beiden Autowaschanlagen in Runcorn stellten ihrer Ansicht nach eine Gefahr sowohl für Beschäftigte als auch für Besucher dar.
Welche Sanktion verhängte das Gericht?
Das Warrington Magistrates‘ Court befand Epco Energy Solutions Limited am 2. September 2026 nach einer Hauptverhandlung für schuldig, gegen Section 3(1) des Health and Safety at Work etc. Act 1974 verstoßen zu haben, der Arbeitgeber verpflichtet, ihren Betrieb so zu führen, dass Personen, die nicht bei ihnen beschäftigt sind, aber von ihrem Betrieb betroffen sein können, soweit vernünftigerweise durchführbar keinen Risiken für ihre Gesundheit oder Sicherheit ausgesetzt werden. Am 22. Oktober 2026 verhängte dasselbe Gericht gegen das Unternehmen eine Geldstrafe von £20.000 sowie £15.239 an Verfahrenskosten. Leese-Weller betonte, dass elektrische Anlagen an allen Arbeitsplätzen in einem sicheren Zustand gehalten werden müssen.
Kontext
Die Pflicht, elektrische Anlagen zu warten, ergibt sich im Vereinigten Königreich aus den Electricity at Work Regulations 1989. Regulation 4(2) dieser Verordnung legt fest, dass elektrische Systeme, soweit zur Gefahrenverhütung erforderlich, so gewartet werden müssen, dass eine Gefahr, soweit vernünftigerweise durchführbar, verhindert wird. Eine regelmäßige Prüfung, im Vereinigten Königreich häufig in einem Electrical Installation Condition Report (EICR) dokumentiert, ist in der Praxis das übliche Mittel, um den Nachweis dieser Wartungspflicht zu erbringen. Ein gefälschtes Zertifikat vermittelt dem Abnehmer somit eine Scheinsicherheit genau in Bezug auf diese Pflicht.
Der Fall unterstreicht für EHS-Fachleute weltweit, dass die Zuverlässigkeit von Prüfzertifikaten ebenso wichtig ist wie der technische Zustand einer Anlage selbst: In diesem Fall erfolgte eine Verurteilung, ohne dass ein Unfall stattgefunden hatte. Wer Prüfungen auslagert, sollte stets kontrollieren, ob die auf dem Zertifikat festgehaltenen Befunde mit der Anlage vor Ort übereinstimmen.
Quelle: Company fined for providing false electrical safety certificates for car washes, 27. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: The Electricity at Work Regulations 1989, Regulation 4

