Die französische Nationalversammlung hat in Paris, Frankreich, am 9. Oktober 2026 die Beratung des Gesetzentwurfs gegen sexualisierte und sexistische Gewalt (VSS) abgeschlossen. Laut actuEL HSE haben die Abgeordneten dabei mehrere Präventionspflichten für Unternehmen verschärft, klargestellt, wie VSS-Risiken im Pflicht-Risikodokument erfasst werden müssen, und einen neuen Berater für Beschäftigte von Betrieben mit weniger als 11 Mitarbeitenden geschaffen. Am 13. Oktober 2026 folgt eine feierliche Abstimmung im Plenum, danach geht der Text an den Senat.
Was ändert sich für Kleinbetriebe ohne Personalvertretung?
Kleinstbetriebe (TPE, weniger als 11 Beschäftigte) haben in der Regel keinen Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) und damit oft keine interne Ansprechperson für VSS-Fälle. Laut actuEL HSE erhalten Beschäftigte dieser Betriebe nun einen eigenen Berater. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte dem „conseiller du salarié“ — einem externen Berater, der Beschäftigte in Betrieben ohne Personalvertretung unterstützt — bereits eine Rolle bei der Weiterleitung und Begleitung von Beschäftigten zugewiesen. Zudem macht der Entwurf eine interne Ansprechperson gegen sexuelle Belästigung und sexistisches Verhalten in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtend; laut Éditions Tissot gilt diese Pflicht nun erst ab 250 Beschäftigten.
Was muss künftig im Risikodokument stehen?
Der Gesetzentwurf verpflichtet Arbeitgeber, die Prävention von sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und sexistischem Verhalten in das Duerp aufzunehmen, das französische Pflicht-Risikodokument, in dem jedes Unternehmen seine Arbeitsrisiken erfasst. Laut actuEL HSE haben die Abgeordneten klargestellt, wie Arbeitgeber diese Risiken darin berücksichtigen müssen. In Betrieben mit einem CSE wird dieser bereits zum Duerp und dessen Aktualisierungen angehört, wie Éditions Tissot hervorhebt.
Wie ist der Stand des Gesetzentwurfs?
Es handelt sich um den Gesetzentwurf Nr. 3106 für eine „umfassende Antwort“ auf sexualisierte und sexistische Gewalt gegen Frauen und Kinder, eingebracht am 11. August 2026 von den Abgeordneten Céline Thiébault-Martinez und Guillaume Gouffier Valente. Der Text umfasst 69 Artikel und wurde von mehr als 240 Abgeordneten mitunterzeichnet. Nicht jeder Vorschlag überstand die Debatte: Laut LCP wurde ein spezieller Urlaub für Beschäftigte, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, abgelehnt, worauf die Regierung vor der Schlussabstimmung am 13. Oktober eine erneute Beratung zu diesem Punkt beantragte. Nach der Annahme geht der Text an den Senat, der ihn im Januar behandelt; danach muss ein gemischter Ausschuss beider Kammern einen gemeinsamen Text erarbeiten. Für HSE-Fachleute außerhalb Frankreichs ist das relevant, weil Frankreich die VSS-Prävention in sein reguläres Instrument zur Risikobewertung einbettet und weil der Entwurf ausdrücklich auf Beschäftigte in Betrieben ohne Personalvertretung eingeht.
Kontext
International ist die Prävention von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz seit 2019 im Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert. Länder, die das Übereinkommen ratifizieren, müssen Gesetze und Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt einführen, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt. Frankreich hat das Übereinkommen 2023 ratifiziert.
Quelle: VSS au travail : les députés renforcent les obligations de prévention et créent un conseiller pour les TPE, 12. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: LCP, Loi intégrale contre les violences sexuelles : l’Assemblée a terminé l’examen du texte, le vote aura lieu mardi, Assemblée nationale, proposition de loi n° 3106, Éditions Tissot, Violences sexistes et sexuelles au travail : vers de nouveaux leviers pour les représentants du personnel

