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Frankreich lehnt C2P-Öffnung für kurzfristige Leiharbeiter ab

Stapel Papierordner auf einem Schreibtisch
SymbolbildFoto: Beatriz Pérez Moya / Unsplash

Die französische Regierung hält an den geltenden Regeln des compte professionnel de prévention (C2P) fest und lehnt einen Vorschlag ab, dieses Punktesystem für belastende Arbeit auch für Leiharbeitnehmer mit Verträgen unter einem Monat zu öffnen. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Ministeriums für Arbeit und Solidarität hervor, die am 6. Oktober 2026 im Journal officiel veröffentlicht wurde. Das Fachmedium actuEL-HSE berichtete am 12. Oktober 2026 über die Entscheidung.

Was sah der Vorschlag vor?

Der Abgeordnete Ian Boucard (Droite Républicaine, Wahlkreis Territoire de Belfort) hatte die zugrunde liegende schriftliche Anfrage am 16. Juni 2026 eingebracht. Er wies darauf hin, dass Leiharbeitnehmer und Beschäftigte mit aufeinanderfolgenden kurzen Verträgen durchaus Risikofaktoren ausgesetzt sind, insbesondere Nachtarbeit, diese Belastung jedoch durch die Aufteilung in sehr kurze Verträge überhaupt nicht erfasst wird. Jeder einzelne Vertrag sei schlicht zu kurz, um für das C2P zu zählen. Boucard forderte die Regierung auf, das System so anzupassen, dass die tatsächliche, kumulierte Belastung dieser Gruppe besser berücksichtigt wird.

Warum lehnt die Regierung den Vorschlag ab?

Das Ministerium antwortet, eine Anpassung des C2P für Verträge unter einem Monat sei derzeit nicht vorgesehen. Nach Artikel R. 4163-8 des Code du travail gilt das System unabhängig vom Vertragstyp nur für Arbeitsverträge von mindestens einem Monat. Die Regierung verweist darauf, dass Belastungen über sehr kurze Zeiträume schwer festzustellen seien, dass die Nachverfolgbarkeit dieser Belastung gewährleistet bleiben müsse und dass für den Punkteerwerb ohnehin mindestens ein Quartal Belastung nötig sei.

Als Alternative verweist das Ministerium auf den Fonds d’investissement pour la prévention de l’usure professionnelle (FIPU), aus dem auch Beschäftigte mit Verträgen unter einem Monat Unterstützung erhalten können, unter anderem zur Prävention ergonomischer Risiken und von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Zudem nennt das Ministerium Maßnahmen speziell für die Zeitarbeitsbranche. Seit einem Dekret vom 5. Juli 2024 teilen sich Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe die Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu gleichen Teilen. Am 3. April 2026 unterzeichnete die Branche das Abkommen zur Gründung von OP2SI, einer neuen Präventionsorganisation für Leiharbeitnehmer. Außerdem dürfen Arbeitsmedizindienste (SPST) drei Jahre lang auf freiwilliger Basis mit kollektiven Präventionsmaßnahmen für Leiharbeitnehmer experimentieren.

Kontext

Das C2P ist das französische Punktesystem, mit dem Beschäftigte, die über festgelegten Schwellenwerten sechs Risikofaktoren ausgesetzt sind, Ansprüche erwerben: Nachtarbeit, Schichtarbeit, repetitive Arbeit, Lärm, extreme Temperaturen und Arbeit unter Überdruck (hyperbare Umgebung), wie aus den offiziellen Informationen der französischen Regierung (service-public.gouv.fr) hervorgeht. Beschäftigte, die das ganze Jahr tätig sind, erwerben vier Punkte pro Risikofaktor und Jahr; wer nur einen Teil des Jahres arbeitet, erhält einen Punkt pro Faktor für jedes Quartal der Belastung. Die Punkte können für Weiterbildung oder Umschulung in weniger belastende Arbeit, Teilzeitarbeit ohne Lohneinbußen oder vorzeitigen Ruhestand eingesetzt werden. Da der Punkteerwerb auf Quartalsbasis organisiert ist, fallen einzelne kurze Verträge aus dem bestehenden System heraus.

Für HSE-Fachleute außerhalb Frankreichs veranschaulicht die Debatte ein bekanntes Problem: Regelungen für belastende Arbeit, die auf ein festes Arbeitsverhältnis zugeschnitten sind, können flexible Beschäftigte wie Leiharbeitnehmer und Abrufkräfte außen vor lassen, selbst wenn diese über einen längeren Zeitraum denselben Risiken ausgesetzt sind wie Festangestellte.

Quelle: Schriftliche Anfrage Nr. 16100 (Ian Boucard) und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Solidarität, Assemblée nationale, Antwort veröffentlicht am 6. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: actuEL-HSE: Pénibilité : le gouvernement dit niet à l’ouverture du C2P aux intérimaires en contrat court, 12. Oktober 2026; Compte professionnel de prévention (C2P), service-public.gouv.fr

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