Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 6. Oktober 2026, während der Plenarsitzung in Straßburg, Frankreich, mit großer Mehrheit für eine Entschließung gestimmt, die die Europäische Kommission in Brüssel, Belgien, auffordert, verbindliches EU-Recht gegen psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz vorzubereiten, etwa chronischen arbeitsbedingten Stress, Burnout, Mobbing und Belästigung. 413 Europaabgeordnete stimmten dafür, 210 dagegen, und 29 enthielten sich.
Europäisches Parlament stimmt für verbindliche EU-Regeln
Es handelt sich um einen sogenannten Initiativbericht: Damit kann das Parlament die Kommission formell auffordern, Rechtsvorschriften vorzubereiten, wobei es der Kommission letztlich freisteht, dieser Aufforderung zu folgen oder nicht. Berichterstatterin ist die belgische Europaabgeordnete Estelle Ceulemans von der Fraktion der Sozialdemokraten (S&D). Vor der Abstimmung im Plenum hatte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments den Vorschlag bereits mit 41 Stimmen dafür, 12 dagegen und 4 Enthaltungen angenommen. Laut The Brussels Times hat die Kommission nach der Plenarabstimmung drei Monate Zeit, um zu reagieren.
Was die Resolution von Arbeitgebern fordert
Der Text fordert die Kommission auf, Mindestanforderungen für die Vermeidung, Beseitigung oder Verringerung psychosozialer Risiken mit verbindlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber festzulegen. Konkret nennt der Bericht unter anderem: die Anerkennung von Erkrankungen wie Burnout als Berufskrankheit, verpflichtende und regelmäßige Risikobewertungen (etwa zu Arbeitsbelastung und Arbeitszeiten), die frühzeitige Erkennung von Mobbing, Belästigung und Gewalt durch Kollegen oder Dritte, ein Recht auf Nichterreichbarkeit nach Feierabend sowie eine Umkehr der Beweislast: Arbeitgeber müssten nachweisen, dass eine Berufskrankheit nicht durch die Arbeit verursacht wurde, sobald ein Beschäftigter eine Exposition und einen damit zusammenhängenden Gesundheitsschaden nachweist. Das Parlament fordert zudem besondere Aufmerksamkeit für Digitalisierung und algorithmisches Management: Bei größeren Veränderungen wie Telearbeit oder automatisierter Überwachung und Entscheidungsfindung soll vorab eine psychosoziale Risikobewertung erfolgen, gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen. Algorithmische Systeme dürfen Beschäftigte nicht übermäßig belasten oder kontrollieren und müssen stets unter menschlicher Aufsicht stehen. Telearbeit soll freiwillig bleiben, und Beschäftigte, die lange abwesend waren, sollen begleitet zurückkehren können. Stärkere Arbeitsaufsichtsbehörden sollen die Einhaltung überwachen.
Laut Zahlen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (EU-OSHA) gaben 2025 29 % der Beschäftigten in der EU an, dass ihre Arbeit Stress, Depressionen oder Angstzustände verursacht oder verstärkt habe; bei den 25- bis 39-Jährigen lag dieser Anteil mit 32 % noch höher. Das Problem besteht auch außerhalb Europas: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzte in einem Bericht von April 2026, dass weltweit jährlich mehr als 840.000 Menschen an Erkrankungen sterben, die mit psychosozialen Risiken wie langen Arbeitszeiten, Arbeitsplatzunsicherheit und Mobbing am Arbeitsplatz in Verbindung gebracht werden. Dabei handelt es sich vor allem um Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Erkrankungen, einschließlich Suizid.
Kontext
Die geltende EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG von 1989, die Grundlage der europäischen Arbeitsschutzpolitik, nennt psychosoziale Risiken oder arbeitsbedingten Stress nicht ausdrücklich, verpflichtet Arbeitgeber jedoch, Arbeit und Arbeitsplatz an den Beschäftigten anzupassen und eine kohärente Präventionspolitik zu verfolgen. Die Mitgliedstaaten gehen dadurch sehr unterschiedlich mit dem Thema um. Laut OSHwiki, der Wissensdatenbank von EU-OSHA, erwähnen einige Mitgliedstaaten, etwa Luxemburg und Spanien, das Thema in ihrer Gesetzgebung nicht einmal ausdrücklich, während andere, etwa Belgien, Deutschland und Italien, eine psychosoziale Risikobewertung bereits vorschreiben. International besteht inzwischen eine freiwillige Norm, ISO 45003 aus dem Jahr 2021, die Organisationen dabei unterstützt, psychosoziale Risiken innerhalb ihrer Arbeitsschutz-Managementsysteme zu bewerten und zu steuern, jedoch ohne Zertifizierungsmöglichkeit und ohne Rechtsverbindlichkeit.
Nächste Schritte
Die Abstimmung vom 6. Oktober setzt das Thema erneut auf die europäische Agenda, nachdem das Parlament bereits in einer Entschließung vom 5. Juli 2022 zur psychischen Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt eine Gesetzesinitiative gefordert hatte. Ob die Kommission tatsächlich einen Gesetzesvorschlag vorlegt und in welcher Form, bleibt abzuwarten. Rechtsaußen-Fraktionen stimmten dagegen, weil ihnen der Ansatz zu weit geht. Die spanische Europaabgeordnete Margarita de la Pisa Carrión (Patrioten für Europa) plädierte für ein Gleichgewicht zwischen menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und dem Recht der Arbeitgeber, ihr Unternehmen zu führen.
Quelle: Le Parlement européen adopte sa demande de légiférer sur les RPS, 7. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: Euronews — Burnout at work: MEPs call for stronger EU protections, The Brussels Times — EU lawmakers push for worker protections against stress, burnout and harassment, OSHwiki — Policy, law and guidance on psychosocial issues at the workplace: an EU perspective

