Jeder dritte Arbeitnehmer in Frankreich gibt an, schon einmal Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz gewesen zu sein. Das zeigt eine neue Studie, über die das französische Fachmedium actuEL-HSE am 6. Oktober 2026 berichtete. Es handelt sich um die zweite Ausgabe des Baromètre Qualisocial, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Ipsos BVA im Auftrag von Qualisocial und AvoSial, einem französischen Verband von Arbeitsrechtsanwälten der Unternehmensseite. Der Anteil der Betroffenen ist gegenüber der ersten Erhebung vor vier Jahren unverändert: Trotz gestiegener Aufmerksamkeit für das Thema ist kein Rückgang erkennbar.
Was die Studie zeigt
Für den Baromètre Qualisocial wurden zweitausend Beschäftigte online befragt, anhand einer landesweit repräsentativen Stichprobe von Personen, die bei privaten oder öffentlichen Organisationen mit mindestens fünf Mitarbeitenden tätig sind. Von ihnen geben 33 Prozent an, selbst schon mit Mobbing am Arbeitsplatz konfrontiert gewesen zu sein, und 40 Prozent sagen, sie seien Zeuge davon gewesen. Auffällig ist das Altersgefälle beim digitalen Mobbing: 53 Prozent der Beschäftigten zwischen 18 und 24 Jahren berichten von Online-Belästigung am Arbeitsplatz, gegenüber 19 Prozent der über 45-Jährigen. Zudem geben 50 Prozent an, sich über die Gesetzgebung zu Mobbing gut informiert zu fühlen, gegenüber 35 Prozent vier Jahre zuvor. Dennoch erkennen nur 54 Prozent einen in der Umfrage vorgelegten Fall von sexueller Belästigung korrekt, und die Hälfte der Befragten befürchtet, dass die Meldung eines Vorfalls der eigenen Karriere schaden könnte.
Warum das Problem bestehen bleibt
Diese Angst vor Konsequenzen ist der Studie zufolge bei Frauen und jüngeren Beschäftigten stärker ausgeprägt. Eine in der Untersuchung zitierte französische Arbeitspsychologin verweist zudem auf veränderte Arbeitsformen: Es bleibe weniger Raum für Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität am Arbeitsplatz. Die Empfehlungen des Barometers sind praktischer Natur. Schulungen für Beschäftigte, Führungskräfte und Vertrauenspersonen sollten um Module auf Basis konkreter Praxisfälle ergänzt werden. Organisationen müssen ein unparteiisches Untersuchungsverfahren sicherstellen, sobald eine Beschwerde eingeht. Und Meldekanäle sowie Vertrauenspersonen müssen klar erkennbar sein, ihre Rolle muss regelmäßig in Erinnerung gerufen und ihre Nutzung gemessen werden.
Kontext
Das Thema beschränkt sich nicht auf Frankreich. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedete 2019 das Übereinkommen 190, das jedem Menschen das Recht auf ein Arbeitsumfeld frei von Gewalt und Belästigung zuerkennt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung. Das Übereinkommen trat 2021 in Kraft. Staaten, die es ratifizieren, verpflichten sich unter anderem zu Präventionsmaßnahmen, zugänglichen Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren sowie zum Schutz von Hinweisgebern, Zeugen und Opfern vor Vergeltungsmaßnahmen.
Was bedeutet das weltweit?
Auch wenn die Zahlen aus Frankreich stammen, berühren die Erkenntnisse Fragen, mit denen Arbeitgeber in jedem Land konfrontiert sind: Wissen Beschäftigte, was als Belästigung gilt, und trauen sie sich, dies zu melden, ohne um ihre Karriere fürchten zu müssen? Die Kombination aus besserer Kenntnis der Vorschriften und einem unveränderten Anteil an Betroffenen legt nahe, dass Gesetzgebung und Aufklärung allein nicht ausreichen. Für Organisationen weltweit unterstreicht die Studie, wie wichtig Meldestrukturen sind, die in der Praxis tatsächlich sicher sind – nicht nur auf dem Papier.
Quelle: Harcèlement au travail : un salarié sur trois dit en avoir été victime, 6. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: L’Info Durable, zum Baromètre Qualisocial, ILO-Übereinkommen 190 (Violence and Harassment Convention)

