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Frankreich will AT/MP-Beitrag künftig je Unternehmen berechnen

Stapel von Dokumenten mit farbigen Markierungsreitern
SymbolbildFoto: Tanja Tepavac / Unsplash

Die französische Regierung in Paris, Frankreich, bereitet mit dem Haushaltsgesetz für die Sozialversicherung (PLFSS) für 2027 eine Reform des AT/MP-Beitrags vor, des Arbeitgeberbeitrags zur französischen Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Regierung will den Beitragssatz künftig auf Ebene des gesamten Unternehmens berechnen, statt wie bisher je Betriebsstätte. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Pakets, mit dem das wachsende Defizit des AT/MP-Zweigs der Sozialversicherung verringert werden soll.

Drei Maßnahmen für einen Zweig mit wachsendem Defizit

Das Defizit des französischen AT/MP-Zweigs wird 2026 auf rund 1 Milliarde Euro geschätzt und könnte ohne Gegenmaßnahmen 2027 auf 1,5 Milliarden Euro steigen. Die Regierung strebt ab 2027 Einsparungen und Mehreinnahmen von rund 800 Millionen Euro an, wie LegiSocial und Journal du Net berichten. Die Vereinheitlichung des Beitragssatzes auf Unternehmensebene statt je Betriebsstätte (établissement) soll davon rund 288 Millionen Euro einbringen. Zudem will die Regierung die Obergrenze für das Tagegeld bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (indemnités journalières) ab dem 1. November 2026 auf das 1,8-Fache des französischen Mindestlohns (Smic) senken. Laut LegiSocial lag 2025 rund 14 Prozent der Krankschreibungsfälle über dieser Grenze; die Maßnahme soll 2027 rund 270 Millionen Euro einbringen. Eine dritte Maßnahme macht diese derzeit zur Hälfte von der Einkommensteuer befreiten Leistungen ab 2027 vollständig steuerpflichtig, was weitere rund 285 Millionen Euro einbringen soll. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände konnten bis Ende September alternative Vorschläge einbringen; andernfalls drohte die Regierung, selbst zu entscheiden. Die Maßnahmen gelten erst nach Veröffentlichung der Gesetzestexte.

Was AT/MP bedeutet, für alle, die Frankreich nicht kennen

AT/MP steht für „accidents du travail / maladies professionnelles“, das französische System der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, vergleichbar mit einer Workers‘-Compensation-Regelung in anderen Ländern. Arbeitgeber zahlen dafür einen jährlichen Beitrag (cotisation) an die Sozialversicherung, dessen Höhe von der regionalen Kasse für Rente und Gesundheit am Arbeitsplatz (Carsat; in der Region Paris die Cramif) festgelegt wird. Die Höhe hängt unter anderem von der Unfall- und Krankheitsgeschichte des Unternehmens ab.

Bedeutung für EHS-Fachleute weltweit

Beitragsdifferenzierung nach Sicherheitsleistung ist ein Thema, das weit über Frankreich hinausreicht, vom Experience Rating bei der Workers‘ Compensation in den Vereinigten Staaten bis zu Bonus-Malus-Systemen bei Unfallversicherern anderswo in Europa. Eine Verschiebung von der Betriebsstätten- zur Unternehmensebene könnte den unmittelbaren finanziellen Sicherheitsanreiz für einzelne Standorte von Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten abschwächen, während sich der Gesamtbeitrag für das Unternehmen als Ganzes ändert. Für Compliance- und EHS-Teams internationaler Unternehmen mit Standorten in Frankreich ist dies relevant bei der Überarbeitung von Beitragsprognosen und der internen Rechenschaft über Sicherheitsleistung je Standort.

Kontext

Nach den derzeitigen Regeln in Frankreich legt die Carsat den AT/MP-Satz jährlich über drei Regime anhand der Beschäftigtenzahl fest: einen taux collectif (branchenweiten Satz) für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten (im Elsass und in Moselle weniger als 50), einen taux mixte (teils branchenbezogen, teils auf Basis der eigenen Schadenbilanz) für 20 bis 149 Beschäftigte, und einen taux individuel, der ausschließlich auf der eigenen Unfall- und Krankheitsstatistik der letzten drei Jahre beruht, für Unternehmen mit 150 oder mehr Beschäftigten. Die Beschäftigtenzahl wird dabei bereits auf Ebene des gesamten Unternehmens gezählt, der Satz selbst wird jedoch grundsätzlich je Betriebsstätte festgelegt. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten können sich schon jetzt unwiderruflich für einen einheitlichen taux unique für alle ihre Standorte entscheiden; die Reform würde dies zur Regel machen.

Quelle: Budget 2027 : vers une généralisation du taux unique de cotisation AT/MP au niveau de l’entreprise, 01-10-2026

Zusätzlich recherchiert: LegiSocial – IJSS AT/MP : tarification, réformes envisagées par le gouvernement, Journal du Net – Le gouvernement demande 800 millions d’euros d’économies sur la branche AT-MP

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