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TFA: Endgültige RAC-Stellungnahme an EU-Kommission übermittelt

Luftaufnahme einer Wasseraufbereitungsanlage mit Becken
SymbolbildFoto: Patrick Federi / Unsplash

Was ist TFA, und warum ist diese Stellungnahme relevant?

Trifluoressigsäure (TFA) ist eine extrem persistente und im Wasser sehr mobile Substanz, die beim Abbau zahlreicher anderer PFAS entsteht, darunter bestimmte fluorierte Pflanzenschutzmittel, Kühlmittel und Arzneimittel. Da TFA praktisch nicht abgebaut wird und sich über Grund- und Oberflächenwasser leicht verbreitet, gilt die Substanz als eines der am schwersten zu beherrschenden PFAS-Abbauprodukte. Die endgültige wissenschaftliche Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu TFA liegt nun der Europäischen Kommission vor, wie actuEL-HSE am 9. Oktober 2026 berichtete. Die ECHA veröffentlichte den endgültigen Text der Stellungnahme Anfang Oktober und schloss damit formell eine Bewertung ab, die der RAC inhaltlich bereits im Juni dieses Jahres festgelegt hatte.

Was empfiehlt der RAC genau?

Die Stellungnahme ist das Ergebnis eines Verfahrens zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) im Rahmen der europäischen CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auf Vorschlag Deutschlands. Auf seiner 77. Plenarsitzung vom 1. bis 5. Juni 2026 in Helsinki (Finnland) verabschiedete der RAC im Konsens eine Stellungnahme für eine Einstufung von TFA und seinen anorganischen Salzen, wie Natriumtrifluoracetat, als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1B (Repr. 1B, H360Df) aufgrund von Schäden an der fetalen Entwicklung. Der Zusatz „Df“ bedeutet Kategorie 1B für die Entwicklung des ungeborenen Kindes und einen Verdacht (Kategorie 2) auf Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, erstmals für TFA, eine Einstufung als persistente, mobile und toxische Substanz (PMT, EUH450) sowie als sehr persistente, sehr mobile Substanz (vPvM, EUH451). Das spiegelt das Risiko einer langfristigen, diffusen Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser wider. Für reines TFA kommen zudem eine strengere Einstufung der akuten Toxizität beim Einatmen (von Kategorie 4 auf 3), eine neue Einstufung beim Verschlucken (Kategorie 4) und der Hinweis EUH071 (wirkt ätzend auf die Atemwege) hinzu. Die RAC-Stellungnahme ist wissenschaftlicher Natur und für sich genommen nicht rechtlich bindend; sie dient als Grundlage für eine mögliche Änderung der harmonisierten EU-Einstufungsliste.

Wie geht es weiter?

Nachdem die Stellungnahme nun formell der Europäischen Kommission vorliegt, ist es an ihr zu beurteilen, ob die CLP-Einstufung von TFA angepasst wird. Stimmt die Kommission zu, wird die neue Einstufung über eine Änderung von Anhang VI der CLP-Verordnung EU-weit verbindlich, nach Ablauf der üblichen Übergangsfrist für Hersteller und Importeure. Wichtig: Dieses Einstufungsverfahren im Rahmen der CLP-Verordnung steht unabhängig von der breiteren EU-Diskussion über eine mögliche REACH-Beschränkung von PFAS als Stoffgruppe, wobei eine PMT/vPvM-Einstufung später durchaus eine Rolle bei Beschränkungsvorschlägen spielen könnte. Die Auswirkungen reichen jedoch weit über die EU hinaus: Jeder Hersteller oder Importeur, der TFA, TFA-Salze oder Gemische damit auf den EU-Markt bringt — von Chemiekonzernen bis zu Herstellern von Kühlmitteln, Pflanzenschutzmitteln oder pharmazeutischen Zwischenprodukten außerhalb Europas — muss sich an die strengeren Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten anpassen, sobald diese in Kraft treten. Für HSE-Fachleute weltweit ist dies daher ein Prozess, den es genau zu verfolgen gilt, auch weit über die EU-Grenzen hinaus: Eine angepasste Einstufung wirkt sich über Sicherheitsdatenblätter und Etiketten auf die gesamte internationale Lieferkette von Stoffen aus, die TFA enthalten oder zu TFA abgebaut werden können.

Kontext

Unabhängig von der RAC-Stellungnahme erschien kürzlich auch eine explorative europäische Biomonitoring-Studie, beauftragt von der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament und ausgewertet von Forschenden der Vrije Universiteit Amsterdam (Niederlande). TFA wurde im Blut aller 110 Teilnehmenden aus neun europäischen Ländern nachgewiesen; einen deutlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen fanden die Forschenden nicht. Diese Studie ist kein Teil des CLH-Verfahrens und wurde nicht vom RAC bewertet, zeigt aber, wie weit verbreitet die Substanz inzwischen ist und warum TFA zunehmend als eigenständiges regulatorisches Thema betrachtet wird.

Quelle: TFA : l’avis final du RAC transmis à la Commission européenne, 9. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: ECHA-RAC-77-Stellungnahme zu TFA (Plenarsitzung 1.-5. Juni 2026, Helsinki), über Food Packaging Forum, ISPRA (italienische nationale Umweltagentur) und CIRS; Studie der Vrije Universiteit Amsterdam zu TFA im Blut europäischer Freiwilliger (vu.nl).

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