Freitag, 30. Oktober 2026Zuverlässige Nachrichten zu Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Gesetzgebung & VorschriftenTransport & Logistik

Italien verschiebt RENTRI-Ortungspflicht für gefährlichen Abfall

Lkw mit Gefahrenkennzeichnung und Abfallcontainern auf einem Betriebsgelände
SymbolbildFoto: engin akyurt / Unsplash

Italien hat die Einführung einer Geolokalisierungspflicht für den Transport gefährlicher Abfälle verschoben. Das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) hat die Frist mit dem Decreto Direttoriale n. 275 vom 12. Oktober 2026 auf den 13. September 2027 verschoben. Gleichzeitig ändert sich die Art, wie das Ortungsgerät mit einem Fahrzeug verknüpft wird: nicht mehr über die Fahrgestellnummer, sondern ausschließlich über das Kennzeichen.

Was ist RENTRI

Die Pflicht ist Teil von RENTRI, dem Registro Elettronico Nazionale per la Tracciabilità dei Rifiuti: dem italienischen digitalen Registrierungssystem für die Rückverfolgbarkeit von Abfallströmen. RENTRI wird von MASE verwaltet, mit technischer Unterstützung durch die Albo Nazionale Gestori Ambientali (das nationale Register der Abfallbewirtschafter), und bündelt Daten aus Transportdokumenten sowie Be- und Entladeregistern, damit Abfallcodes und Entstehungsorte nachvollzogen werden können. Unternehmen, die bei RENTRI registriert sind und gefährliche Sonderabfälle transportieren, müssen ihre Fahrzeuge gemäß Artikel 16 des Ministerialdekrets DM 59/2023 mit Geolokalisierungssystemen ausrüsten, die die gefahrenen Routen regelmäßig an das Register übermitteln.

Verschiebung und neue Kopplung an das Kennzeichen

Das nun veröffentlichte Dekret ändert das frühere Decreto Direttoriale n. 253 vom 12. Dezember 2024, das die technischen Kriterien für diese Geolokalisierungssysteme festlegte. Jenes Dekret sah vor, dass Unternehmen die Routendaten ab dem „zwölften Monat“ nach Inkrafttreten bereitstellen mussten, eine Frist, die zuvor auf den 13. Februar 2027 berechnet wurde. Das neue Dekret ersetzt diese Frist durch den „neunzehnten Monat“, wodurch die eigentliche Pflicht nun am 13. September 2027 beginnt.

Daneben streicht das Dekret die Kopplung des Geolokalisierungssystems an die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs. Im früheren Dekret musste das Gerät sowohl an das Kennzeichen als auch an die Fahrgestellnummer gekoppelt sein; dieser zweite Verweis entfällt nun in dem betreffenden Artikel. Künftig gilt die Kopplung ausschließlich über das Kennzeichen, für jede einzelne Fahrt. Keine der herangezogenen Quellen nennt einen ausdrücklichen Grund für die Verschiebung, doch RENTRI-Pflichten wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach verschoben, unter anderem die für das digitale Transportdokument.

Kontext

RENTRI digitalisiert die Transportformulare (FIR) sowie die Be- und Entladeregister und wird seit Ende 2024 stufenweise auf Grundlage von Artikel 188-bis des italienischen Umweltgesetzbuchs (Gesetzesdekret 152/2006) eingeführt. Abfallentsorger, Transporteure, Vermittler, Konsortien und Erzeuger mit mehr als fünfzig Beschäftigten mussten sich bereits zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 registrieren; Erzeuger mit zehn bis fünfzig Beschäftigten folgten 2025, und die übrigen Erzeuger gefährlicher Abfälle Anfang 2026, mit einigen gesetzlichen Ausnahmen. Der Zugang zum Register erfolgt über eine digitale Identität (SPID, CNS oder CIE). Der italienische Weg zeigt, dass die Umsetzung solcher digitaler Rückverfolgungssysteme häufig mit wiederholten Anpassungen von Technik und Zeitplan einhergeht, was Unternehmen der Abfalllogistik zwingt, ihre Compliance-Prozesse und Fahrzeugflotten flexibel zu gestalten.

Quelle: Decreto direttoriale n. 275 del 12 ottobre 2026, 15. Oktober 2026

Zusätzlich herangezogen: ANCE, „RENTRI rinviato al 13 settembre 2027: l’obbligo di trasmettere i percorsi dei mezzi che trasportano rifiuti pericolosi“, Handelskammer Bologna (Italien), Übersichtsseite RENTRI

Nach oben scrollen