Dienstag, 20. Oktober 2026Zuverlässige Nachrichten zu Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
UnfalluntersuchungIndustrie & Produktion

4-Mio.-£-Geldbuße für City Electrical Factors nach Unfall

Lagerhalle mit Regalen und Paletten mit gelagerten Waren
SymbolbildArum Visuals — Unsplash (industrial warehouse pallet racking shelving)

City Electrical Factors Limited, ein Großhändler und Hersteller von Elektromaterial mit Sitz in Telford, Vereinigtes Königreich, wurde nach einem schweren Hebezeugunfall, bei dem ein Mitarbeiter dauerhaft und äußerst schwer verletzt wurde, zu einer Geldbuße von 4.000.000 £ sowie 6.304 £ Verfahrenskosten verurteilt. Das Birmingham Magistrates‘ Court verkündete das Urteil am 16. Oktober 2026; das Unternehmen bekannte sich schuldig im Sinne von Section 2(1) des Health and Safety at Work etc. Act 1974, des britischen Arbeitsschutzgesetzes.

Hergang

Am 4. Oktober 2024 war ein Mitarbeiter des Unternehmens als „Spotter“ eingesetzt, während schweres Schaltanlagenmaterial auf einen Plateau-Lkw geladen wurde. Der Unfall ereignete sich in der Proteus Switchgear Industrial Division des Unternehmens. Ein Gabelstapler lud eine 231 Kilogramm schwere Schaltanlage auf den Lkw. Statt die Last am Gabelstapler zu sichern, wurden Mitarbeiter als „Spotter“ eingesetzt, um die Last während des Bewegens und Hebens von Hand zu stabilisieren. Die britische Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) bezeichnet dies als unsichere und unnötige Arbeitsweise. Die Last fiel herab und traf den Mitarbeiter.

Der Mitarbeiter erlitt Gehirn- und Rückenmarksverletzungen und musste sich einer lebensrettenden Operation unterziehen. Seitdem kann er sich nicht mehr selbst versorgen, kann nicht kommunizieren und lebt in einem Pflegeheim, wo er 24 Stunden am Tag Pflege benötigt. Die Verletzungen sind dauerhaft; der Unfall endete nicht tödlich.

Schlussfolgerungen

Die Untersuchung der HSE ergab, dass weder eine Risikobeurteilung durchgeführt noch ein Hebeplan erstellt worden war, obwohl das Verladen dieser Art von Schaltanlagen im Unternehmen eine Routinetätigkeit war. Die Mitarbeiter hatten keine Anweisungen erhalten, wie die Last sicher zu bewegen und zu sichern sei. Laut HSE hätte die Last an vorhandenen Verankerungspunkten des Lkw gesichert oder mit dem auf dem Lkw vorhandenen Kran über die bereits an der Schaltanlage montierten Hebeösen gehoben werden können. Keine dieser beiden sichereren Methoden wurde angewendet.

HSE-Inspektorin Keeley Eves sagte zu dem Fall: „This incident had truly tragic consequences“ (dieser Vorfall hatte wirklich tragische Folgen). Sie fügte hinzu, er sei „completely avoidable and caused by a failure to properly plan for the job taking place“ (vollständig vermeidbar und durch das Versäumnis verursacht, die Arbeit ordnungsgemäß zu planen). Laut Eves wurde der Mitarbeiter unnötigen Risiken ausgesetzt und muss nun mit den verwüstenden Folgen seiner Verletzungen leben. Sie betonte zudem, dass Be- und Entladevorgänge weiterhin zu den gefährlichsten Transportaktivitäten am Arbeitsplatz zählen.

Empfehlungen

Die HSE fordert Arbeitgeber auf, Hebevorgänge stets von fachkundigen, befugten Personen planen, beaufsichtigen und sicher durchführen zu lassen. Ein Hebeplan muss die in der Risikobeurteilung festgestellten Risiken berücksichtigen und festlegen, welche Mittel, Verfahren und Verantwortlichkeiten dabei zum Einsatz kommen. Die HSE verweist auf ihren Leitfaden „Planning and organising lifting operations“. „Employers must ensure that lifting operations are properly planned by competent persons, supervised and carried out safely“, so Eves (Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Hebevorgänge von befugten Personen ordnungsgemäß geplant, beaufsichtigt und sicher durchgeführt werden).

Kontext

Die Pflicht, Hebevorgänge zu planen, von einer befugten Person durchführen zu lassen und zu beaufsichtigen, ergibt sich im Vereinigten Königreich aus den Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations 1998 (LOLER), erläutert im HSE-Leitfaden L113, „Safe use of lifting equipment“. Ähnliche Verstöße führen regelmäßig zu Strafverfolgung: Im Mai 2026 wurde Winbro Group Technologies Ltd mit einer Geldbuße von 170.000 £ belegt, nachdem einem Monteur bei einer Hebeoperation mit einem Gabelstapler die Finger eingeklemmt worden waren – ebenfalls wegen mangelhafter Planung einer Hebeoperation nach den LOLER-Vorschriften. Beide Fälle unterstreichen, dass ungeplante Hebe- und Ladearbeiten weiterhin eine wiederkehrende Ursache schwerer, vermeidbarer Unfälle an britischen Arbeitsplätzen sind.

Bedeutung für Arbeitgeber, Logistik- und Fertigungsunternehmen weltweit: Dieser Vorfall zeigt, dass das Fehlen einer Risikobeurteilung und eines Hebeplans bei auf den ersten Blick routinemäßigen Ladearbeiten zu katastrophalen, dauerhaften Verletzungen führen kann. Überall dort, wo Arbeitsschutzvorschriften ähnliche Anforderungen an die Planung und Beaufsichtigung von Hebe- und Ladevorgängen stellen, ist dieser Vorfall eine Warnung, sich niemals auf Mitarbeiter als „menschliche Sicherung“ zu verlassen, wenn Verankerungspunkte, Hebeösen oder Kranvorrichtungen verfügbar sind.

Quelle: HSE-Pressemitteilung: Elektro-Großhändler nach schwerem Hebezeugunfall mit Geldbuße belegt, 16. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: HSE-Leitfaden L113 „Safe use of lifting equipment“ (LOLER 1998) sowie eine HSE-Pressemitteilung zu einem ähnlichen LOLER-Fall bei Winbro Group Technologies Ltd (Mai 2026).

Nach oben scrollen