Verordnung macht Einheitstarif verpflichtend
Ab 2027 schreibt Frankreich die Berechnung des AT/MP-Beitrags (für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Accidents du Travail/Maladies Professionnelles) auf Unternehmensebene verbindlich vor. Das regelt das Dekret Nr. 2026-951 vom 13. Oktober 2026, veröffentlicht im Journal officiel vom 14. Oktober 2026. Anfang Oktober war die Maßnahme im Haushaltsentwurf für die Sozialversicherung noch lediglich als Vorhaben vorgesehen; mit dem Dekret ist sie nun formell festgeschrieben. Außerhalb der Region Elsass-Moselle wird der AT/MP-Tarif bislang je Betriebsstätte festgelegt. Unternehmen mit individueller oder gemischter Tarifierung konnten bislang freiwillig einen Einheitstarif für Betriebsstätten derselben Risikokategorie beantragen; das Dekret macht diesen Einheitstarif ab 2027 automatisch verbindlich. Unternehmen mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Risikokategorien zahlen weiterhin mehrere Tarife. Für neue Betriebsstätten gilt sofort der Tarif einer bereits bestehenden Risikokategorie im Unternehmen, andernfalls der kollektive Nettotarif im Eröffnungsjahr und den beiden folgenden Jahren. Im Übergangsjahr 2027 dient der nach Lohnsumme gewichtete Durchschnitt der Nettotarife von 2026 als Grundlage für die Begrenzung von Tariferhöhungen.
Finanzielle Tragweite: weniger Verlust durch Tarifobergrenzen
Der PLFSS 2027, der französische Haushalt der Sozialversicherung, schätzt den zusätzlichen Erlös der Maßnahme auf fast 300 Millionen Euro; die Gewerkschaften Unsa und FO nennen mit 288 Millionen Euro eine genauere Zahl. Der Gewinn stammt vor allem aus einem geringeren Verlust durch die „écrêtement“ genannte Begrenzung jährlicher Tariferhöhungen. Laut dem Jahresbericht 2024 der Assurance maladie – Risques professionnels senkte diese Begrenzung die 2024 erhobenen Beiträge um 282,5 Millionen Euro; für die betroffenen Betriebsstätten sank der durchschnittliche Tarif dadurch von 5,48 auf 3,42 Prozent. Durch die Streuung des Risikos über mehr Betriebsstätten werden Obergrenzen seltener erreicht, sodass der AT/MP-Zweig der Sozialversicherung einen größeren Anteil des risikobasierten Beitrags einziehen kann. Die Reform ist heikel: Die Kommission für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten CAT-MP forderte diesen Sommer in einer Stellungnahme vom 27. Juli zunächst eine Untersuchung der Auswirkungen auf die Präventionsanreize bei Unternehmen mit mehreren Standorten, und die Organisation Collectif familles: Stop à la mort au travail fürchtet, dass die Unfallstatistik der risikoreichsten Betriebsstätten im Unternehmensdurchschnitt „verwässert“ wird. Die Gewerkschaft Unsa unterstützt die Maßnahme hingegen als Anreiz, Arbeitgeber stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die Debatte läuft bereits seit dem Bras-Bericht von 2007; die Reform von 2010 hielt an der Tarifierung je Betriebsstätte fest, mit einem optionalen Einheitstarif, der nun verpflichtend wird.
Kontext
Auch anderswo in Europa koppeln Arbeitsunfallversicherer die Beiträge an die Schadenshistorie eines Unternehmens, um Prävention zu fördern. Bei einem Bonus-Malus-System steigt ein Unternehmen nach einem Jahr ohne Schadensfälle eine Stufe auf einer meist 15 bis 20 Stufen umfassenden Leiter auf; jede Stufe bringt einen Nachlass oder einen Zuschlag auf den Beitrag. Deutschland wendet ein solches System im Nahrungsmittel- und Gastgewerbe über die Berufsgenossenschaft BGN an, Luxemburg über den Unfallversicherer AAA. Eine verwandte Methode ist das Experience Rating: Zunächst wird ein Basistarif je Branche festgelegt, der anschließend für jedes Unternehmen anhand der eigenen Unfallvergangenheit angepasst wird.
Für HSE-Fachleute außerhalb Frankreichs ist die Maßnahme ein anschauliches Beispiel für ein wiederkehrendes Dilemma der Beitragsdifferenzierung: Je feiner die Ebene, auf der ein Beitrag berechnet wird, desto direkter der finanzielle Anreiz zur Prävention am Arbeitsplatz, desto geringer jedoch die Risikostreuung für den Versicherer. Frankreich entscheidet sich nun, je Risikokategorie, für den Pool des gesamten Unternehmens. Die kommenden Jahre können zeigen, ob dies den Präventionsanreiz an risikoreichen Standorten schwächt oder ob der Effekt vor allem finanzieller Natur ist.
Quelle: Tarifierung AT/MP: Berechnung auf Unternehmensebene wird 2027 zur Regel, 15. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: Lexia Conseil (juristische Erläuterung zum Dekret Nr. 2026-951 und den PLFSS-2027-Schätzungen) und OSHWiki/EU-OSHA (externe wirtschaftliche Präventionsanreize, Bonus-Malus-Systeme in Deutschland und Luxemburg) als Kontext.

