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Frankreich: Gesetz gegen sexuelle Gewalt ohne Gegenstimmen

Richterhammer auf einem Stapel juristischer Dokumente
SymbolbildFoto: Sasun Bughdaryan / Unsplash

Die französische Nationalversammlung hat am 13. Oktober 2026 in erster Lesung das umfassende Gesetz gegen sexuelle und sexistische Gewalt verabschiedet: 503 Stimmen dafür, keine dagegen und 67 Enthaltungen, fast ausschließlich von La France insoumise. „Einstimmig“ bedeutet hier also ohne Gegenstimmen, nicht ohne Enthaltungen. Der Gesetzentwurf PPL 3106 verbindet strafrechtliche Reformen mit einem eigenen Kapitel, das Arbeitgebern neue Pflichten zur Prävention und Bekämpfung sexueller und sexistischer Gewalt am Arbeitsplatz (VSS au travail) auferlegt.

Vom Ausschuss zur Abstimmung im Plenum

Der Text durchlief monatelange parlamentarische Beratungen. Ende September strich der Sonderausschuss die Vorgabe, dass ein Opfer zunächst zustimmen muss, bevor ein Arbeitgeber eine interne Untersuchung einleiten darf. Anfang Oktober verschärften die Abgeordneten die Präventionspflichten weiter und schufen eine neue Beratungsfunktion für Kleinstunternehmen (TPE). Die Abstimmung vom 13. Oktober schloss diese erste Lesung ab: Die Nationalversammlung verabschiedete den Text als Ganzes, einschließlich des Kapitels zum Arbeitsplatz. An der Abstimmung nahmen 570 Abgeordnete teil. Es ging somit nicht mehr um eine Zwischenänderung, sondern um die Verabschiedung des gesamten Textes. Bemerkenswert ist, dass der Rassemblement national, der sich im Ausschuss noch der Stimme enthalten hatte, im Plenum für den Text stimmte. Dadurch enthielt sich lediglich die Fraktion von La France insoumise, und keine Fraktion stimmte dagegen; vier LFI-Abgeordnete stimmten sogar dafür.

Was sich für Arbeitgeber ändert

Für den Arbeitsplatz enthält der verabschiedete Text laut den verfügbaren Berichten unter anderem die Regel, dass eine interne Untersuchung zu sexueller oder sexistischer Gewalt ohne vorherige Zustimmung des vermeintlichen Opfers eingeleitet werden kann, damit Meldungen nicht unbearbeitet bleiben. Das vermeintliche Opfer muss jedoch empfangen und angehört werden, bevor das Verfahren beginnt. Der konsolidierte Gesetzestext war am 14. Oktober noch nicht veröffentlicht. Arbeitgebern wird ein Mindestniveau an Untersuchungsmaßnahmen vorgeschrieben, damit Meldungen nicht zu schnell abgetan werden. Zudem entsteht eine neue Beratungsfunktion für Kleinstunternehmen, die häufig über keinen eigenen Präventionsdienst oder Vertrauensansprechpartner verfügen. Opfer erhalten außerdem Anspruch auf eine bezahlte Freistellung; die genauen Bedingungen dafür wurden während der Plenardebatte noch angepasst. Nach dieser ersten Lesung geht der Text an den Senat, dessen Beratung für Januar 2027 erwartet wird. Ziel ist die endgültige Verabschiedung vor Ende Februar 2027, wenn die parlamentarische Arbeit wegen des Präsidentschaftswahlkampfs ruht.

Kontext

International sind Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz seit 2019 im IAO-Übereinkommen 190 geregelt, der ersten internationalen Arbeitsnorm, die eine gemeinsame Definition von Gewalt und Belästigung liefert, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, und festhält, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Arbeitsleben frei von diesen Problemen hat. Frankreich ratifizierte das Übereinkommen im April 2023 als 27. Land weltweit und 5. Land innerhalb der Europäischen Union.

Für HSE-Fachleute außerhalb Frankreichs ist dieser Schritt relevant, weil das französische Gesetz konkrete, durchsetzbare Arbeitgeberpflichten an ein Thema koppelt, das international mit dem IAO-Übereinkommen 190 oft auf der Ebene von Grundsätzen verbleibt. Ein gesetzliches Mindestuntersuchungsniveau, eine Beratungsfunktion für Kleinstunternehmen ohne eigene Präventionsstruktur und der Verzicht auf das Zustimmungserfordernis bei internen Untersuchungen sind Entscheidungen, die auch anderswo in der Debatte über Präventionspolitik gegen Mobbing, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz wieder auftauchen könnten, insbesondere in Rechtsordnungen, die C190 bereits ratifiziert haben oder eine Ratifizierung erwägen.

Quelle: La proposition de loi sur les violences sexuelles et sexistes adoptée à l’unanimité à l’Assemblée nationale, 15. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: Le Monde du Droit (PPL 3106), LCP und Datan (Abstimmungsergebnis), TPE Actu (Arbeitgeberbestimmungen), die Gesetzgebungsseite der Nationalversammlung zu PPL 3106 sowie das IAO-Übereinkommen 190 (ilo.org) als Kontext.

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