Worum geht es in dem Fall?
79 Beschäftigte der RATP, des Pariser Verkehrsbetriebs, der die U-Bahn-, Straßenbahn- und Busnetze der Hauptstadtregion betreibt, haben Klage vor den prud’hommes eingereicht (dem französischen Arbeitsgericht, das individuelle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhandelt). Nach Angaben der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft CGT sollen sie in den Bus-Wartungswerkstätten jahrelang krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen (CMR-Stoffen) ausgesetzt gewesen sein, insbesondere Dieselabgasen von Motoren, die im Innenbereich liefen, während die Lüftungs- und Absauganlagen der Werkstätten mangelhaft funktioniert haben sollen.
Laut französischen Medien betreffen die Klagen die 25 Bus-Wartungszentren der Region Île-de-France, darunter die Depots in Ivry und Vitry-sur-Seine sowie das Centre Point du Jour in Paris. Der Gewerkschaft zufolge sollen die Lüftungsprobleme der RATP bereits seit 2020 bekannt sein. Neben Dieselabgasen nennen die Beschäftigten auch Schweißrauch, Klebstoffdämpfe und Ammoniakdämpfe als Risikofaktoren bei Wartungsarbeiten an Bussen.
Wie ist der aktuelle Rechtsstand?
Das Verfahren vor den prud’hommes läuft schon länger und ist im Laufe der Zeit deutlich gewachsen: 2023 zogen zwölf Beschäftigte vor Gericht, inzwischen sollen es laut actuel-hse.fr 79 sein. Die Gewerkschaftszeitung NVO sprach im März von 84 Klägern. Eine für den 24. März 2026 angesetzte Anhörung wurde auf den 30. September 2026 verschoben. Soweit bekannt, hat das Gericht noch kein Urteil gefällt; die Behauptungen der Beschäftigten sind also rechtlich noch nicht festgestellt.
Die Beschäftigten fordern unter anderem die formelle Anerkennung ihrer Exposition gegenüber CMR-Stoffen, Zugang zu verstärkter medizinischer Überwachung, eine Entschädigung für den sogenannten „préjudice d’anxiété“ (eine in Frankreich anerkannte Schadensersatzform für die psychische Belastung durch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko) sowie für pensionierte ehemalige Beschäftigte eine Nachsorge auf Kosten der RATP. Einer französischen Veröffentlichung aus dem Jahr 2024 zufolge wurde die RATP zuvor bereits mit einer Geldbuße von 120.000 Euro belegt, nachdem die Arbeitsaufsicht Mahnungen zum Wartungsstandort Championnet ausgesprochen hatte. Auf Anfragen von NVO reagierte die RATP nicht.
Kontext
Die Exposition gegenüber Dieselabgasen am Arbeitsplatz fällt unter die europäischen Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten vor krebserzeugenden und mutagenen Stoffen. Die Richtlinie 2004/37/EG legt bereits seit 2004 allgemeine Regeln für die Exposition gegenüber CMR-Stoffen am Arbeitsplatz fest; 2019 wurden Dieselmotorabgase durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2019/130 ausdrücklich in den Anwendungsbereich aufgenommen, mit einem verbindlichen Grenzwert von 0,05 mg/m³, gemessen als elementarer Kohlenstoff über einen Referenzzeitraum von acht Stunden. Dieser Grenzwert gilt seit Februar 2023; lediglich für den Untertagebergbau und den Tunnelbau galt eine Übergangsfrist bis Februar 2026. Auch für Buswerkstätten gilt der Grenzwert also bereits seit einigen Jahren.
Quelle: Exposition à des cancérogènes dans les ateliers de la RATP : 79 salariés devant les prud’hommes, 1. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: NVO.fr und Révolution Permanente zu früheren Phasen desselben Falls; EUR-Lex für die Richtlinie 2004/37/EG und die Änderungsrichtlinie (EU) 2019/130.

