Was ist das Risiko?
Wer eine normale Brille unter einer Vollmaske trägt, geht ein größeres Risiko ein, als oft angenommen wird. Die Bügel einer gewöhnlichen Brille verlaufen entlang der Kopfseiten, genau durch den Bereich, in dem die Maske gegen die Haut abdichten muss. Diese Bügel drücken den Dichtungsrand örtlich weg, wodurch ein winziger Spalt entsteht. Laut Prebes, dem belgischen Berufsverband für Präventionsberater, reicht dieser Spalt aus, um gefährliche Stoffe, Dämpfe oder Feinstaub in die Maske eindringen zu lassen, auch wenn der Träger selbst nichts davon merkt.
Eine Vollmaske schützt nur, wenn die Abdichtung rund um das gesamte Gesicht intakt bleibt. Sobald diese Abdichtung unterbrochen wird, erfüllt die Maske nicht mehr die Anforderungen der europäischen Norm für Vollmasken (EN 136), und in der Praxis entfällt der Schutz, für den sie zertifiziert ist. Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit einer normalen Brille unter einer Vollmaske arbeiten lassen, gehen damit ein Risiko ein, das der allgemeinen Pflicht widerspricht, einwandfrei funktionierende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen – eine Pflicht, die in den meisten europäischen Ländern in vergleichbarer Form im Arbeitsrecht verankert ist.
Welche Lösungen gibt es?
Die gängige Lösung ist eine sogenannte Maskenbrille oder Einsatzfassung: ein Gestell ohne Bügel, das an festen Befestigungspunkten in der Maske eingeklickt wird, unabhängig vom Dichtungsrand. Ein solches Gestell wird mit Gläsern kombiniert, die auf die Sehstärke des Trägers abgestimmt sind. Der Ablauf erfolgt in der Regel in wenigen Schritten: eine Augenmessung, die Wahl eines zum jeweiligen Maskenmodell passenden Gestells, das Schleifen der Gläser und der Einbau in die Maske selbst.
Wichtig ist, dass eine Einsatzfassung immer spezifisch für das Maskenmodell ist, in dem sie verwendet wird: ein generisches Gestell, das nicht für dieses Modell entwickelt wurde, bietet keine Garantie für eine intakte Abdichtung und löst das Problem somit nicht. Arbeitgeber und Nutzer tun gut daran, beim Maskenhersteller nachzufragen, ob eine passende Einsatzfassung existiert, anstatt einfach eine Brille unter die Maske zu schieben. Kontaktlinsen sind für manche Brillenträger eine Alternative, auch wenn sie nicht für jeden komfortabel oder geeignet sind, und in manchen Arbeitsumgebungen eigene Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften dafür gelten.
Kontext
Dass die Sehkorrektur ein Punkt ist, auf den bei der Auswahl von Atemschutz geachtet werden muss, wird auch in unabhängiger Fachliteratur anerkannt. Die niederländische Gesellschaft für Arbeitshygiene nennt eine Korrekturbrille oder Kontaktlinsen ausdrücklich als persönlichen Faktor, der bei der Auswahl eines Schutzmittels eine Rolle spielt. Dieselbe Fachrichtlinie legt fest, dass ein Dichtsitztest (Face-Fit-Test), bei dem geprüft wird, ob eine Maske am Gesicht des Trägers gut abdichtet, notwendig ist, um einen guten Sitz zu gewährleisten, und individuell durchgeführt werden muss. Das deckt sich mit dem Kern der europäischen Normung: Eine Vollmaske wird nach EN 136 auf der Grundlage einer vollständigen Abdichtung entlang Stirn, Wangen, Nase und Kinn geprüft und zertifiziert. Sobald eine Brille diese Abdichtung stört, fällt der Schutz außerhalb der Bedingungen, auf denen die Zertifizierung der Maske beruht. Deshalb muss nicht nur die Maske selbst, sondern auch die Kombination mit einer eventuellen Sehkorrektur am Gesicht des Trägers überprüft werden.
Quelle: Das Tragen einer normalen Brille unter einer Vollmaske ist nicht ohne Risiko, 2. Oktober 2026

