Ein britisches Fertigungsunternehmen wurde zu einer Geldstrafe von 160.000 £ verurteilt, nachdem ein Wartungstechniker schwer verletzt wurde, als sein Arm sich in einem laufenden Förderband verfing. Der Vorfall ereignete sich am 18. März 2025 bei Factory Services UK Limited in Knowsley, Vereinigtes Königreich, und führte am 8. September 2026 zu einer Verurteilung durch die britische Arbeitsschutzbehörde HSE (Health and Safety Executive).
Eingeklemmt durch eine ungesicherte Öffnung
Den Ermittlungen der HSE zufolge verfing sich der Arm des Wartungstechnikers in einem laufenden Förderband, und zwar durch eine unbefugt angebrachte Öffnung im Maschinengehäuse, die Jahre zuvor in die Konstruktion gebohrt worden war. Diese Öffnung setzte Beschäftigte dauerhaft den beweglichen, gefährlichen Maschinenteilen aus, ohne dass eine ausreichende Schutzvorrichtung vorhanden war. Im Moment des Unfalls konnte sich der Betroffene nicht sofort befreien: Er winkte vierzig Sekunden lang in Richtung einer Überwachungskamera, um Aufmerksamkeit zu erregen und Hilfe zu erhalten, bevor er sich selbst befreien konnte.
Der Techniker erlitt dabei katastrophale Verletzungen an Unterarm und Hand, darunter Knochenbrüche und ausgedehnte Décollement-Verletzungen (Ablösung von Haut- und Gewebeschichten). Er musste sich mehreren Operationen und Bluttransfusionen unterziehen und ist nicht an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Verletzung der Fürsorgepflicht
Das Gericht in Warrington entschied, dass Factory Services UK Limited gegen Section 2(1) des Health and Safety at Work etc. Act 1974 verstoßen hatte, die zentrale Vorschrift, die britische Arbeitgeber zur Gewährleistung von Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Beschäftigten verpflichtet. Neben der Geldstrafe von 160.000 £ muss das Unternehmen 4.728 £ an Verfahrenskosten zahlen.
Ein Inspektor der HSE betonte nach dem Urteil, dass eine ordnungsgemäße Maschinenschutzvorrichtung den Vorfall hätte verhindern können: Mit einer geeigneten Absicherung wäre der Techniker den gefährlichen beweglichen Teilen nie ausgesetzt gewesen.
Relevanz für EHS-Fachkräfte
Dieser Fall verdeutlicht ein wiederkehrendes Risiko in Fertigungsumgebungen: Unbefugte Änderungen an Maschinengehäusen, etwa gebohrte Öffnungen, können bestehende Schutzvorrichtungen untergraben, ohne dass dies bei routinemäßigen Inspektionen unmittelbar erkennbar ist. Für EHS-Verantwortliche unterstreicht dieser Fall, wie wichtig regelmäßige Kontrollen der Unversehrtheit von Maschinenschutzvorrichtungen sind, ebenso die Dokumentation und Bewertung jeder Änderung an bestehenden Anlagen sowie die Sicherstellung, dass Not-Aus- und Alarmvorrichtungen tatsächlich wirksam sind, wenn ein Beschäftigter eingeklemmt wird.
Quelle: Manufacturer fined after worker suffers life-changing injuries in conveyor incident, 9. September 2026

