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Norwegische Arbeitsaufsicht findet oft Verstöße in Oslo

Leere Gewerbeküche mit Edelstahlgeräten
SymbolbildFoto: Timon Reinhard / Unsplash

Die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde Arbeidstilsynet hat eine Kontrollwoche im Gastgewerbe abgeschlossen – mit einer hohen Zahl an Verstößen: Bei 78 Prozent der 188 Kontrollen in Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben in Oslo, Norwegen, wurde mindestens ein Verstoß gegen die Vorschriften festgestellt.

Kontrollwoche in Oslo deckt häufige Verstöße auf

Die Inspektoren besuchten die Betriebe im März 2026 im Rahmen einer gezielten Aktionswoche. „Wir stellen bei vielen der von uns kontrollierten Betriebe Verstöße gegen die Vorschriften fest“, sagt Abteilungsleiterin Aylin Garnås von Arbeidstilsynet. Ihr zufolge handelt es sich meist nicht um schwere Verstöße, „sondern um Dinge, bei denen wir erwarten, dass die Betriebe sie im Griff haben“. Auffällig: An einem Standort lief ein Mitarbeiter weg, sobald die Inspektoren eintrafen. Der Grund ist unbekannt, doch laut Garnås deutet so etwas häufig darauf hin, dass etwas nicht in Ordnung ist. Auch bei früheren Kontrollen in der Branche traten viele der gleichen Verstöße zutage. „Wir beobachten die Branche schon länger und sehen, dass es unter anderem bei Arbeitsverträgen noch Verbesserungspotenzial gibt“, so Garnås.

Arbeitsverträge und Sicherheitsvertreter am häufigsten mangelhaft

Fast alle Beschäftigten hatten einen Arbeitsvertrag, doch bei mehr als der Hälfte der Kontrollen fehlte etwas in dessen Inhalt. Auch ein Sicherheitsvertreter (norwegisch „verneombud“) — ein von den Beschäftigten gewählter Vertreter für Arbeitsbedingungen — fehlte regelmäßig. Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Norwegen als Grundregel, dass Betriebe mit fünf oder mehr Beschäftigten einen solchen Vertreter haben müssen; kleinere Betriebe können eine andere Regelung treffen. Garnås betont, dass es nicht ausreicht, jemanden zu benennen: Der Sicherheitsvertreter muss auch den nötigen Freiraum erhalten, um die Aufgabe tatsächlich auszuüben. Zudem stellte Arbeidstilsynet eine unvollständige Erfassung der Arbeitszeit, Verstöße gegen die Arbeitszeitregeln und Fälle fest, in denen Beschäftigte nicht den ihnen zustehenden Lohn erhielten. Für die Branche gilt in Norwegen ein per Verordnung allgemeinverbindlicher Mindestlohn.

Vor allem Anordnungen, kaum Bußgelder

Die Kontrollen führten zu 246 pålegg: verbindlichen Anordnungen, einen Verstoß innerhalb einer festgelegten Frist zu beheben. Eine schärfere Sanktion, das overtredelsesgebyr (Bußgeld der Behörde), wurde bislang erst einmal angekündigt. Die meisten Betriebe befolgen die Anordnungen. „Das bedeutet nicht, dass die Betriebe zwangsläufig unseriös handeln“, sagt Garnås. Arbeidstilsynet setzt sein Engagement in der Branche 2026 fort und will neben der Kontrolle auch Begleitung anbieten, unter anderem über Online-Veranstaltungen für Führungskräfte, Sicherheitsvertreter und Gewerkschaftsvertreter.

Kontext

Auch anderswo in Europa liefern Kontrollen im Gastgewerbe ähnliche Ergebnisse. Bei einer gemeinsamen, von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordinierten Aktion vom 10. bis 16. Juni 2024 in Zypern, Litauen und Rumänien kontrollierten 48 Inspektoren — darunter Beobachter aus anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten und ELA-Mitarbeiter — 50 Hotels, Restaurants und Catering-Unternehmen und sprachen mit 423 Beschäftigten. Insgesamt nahmen sieben Mitgliedstaaten teil. Die vermuteten Verstöße betrafen unter anderem nicht angemeldete Arbeit, Bezahlung unter dem Mindestlohn, Lohnzahlungen in bar und Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsvorschriften. In Zypern erhielten 10 der 45 kontrollierten Unternehmen eine Verstoßmeldung, mit voraussichtlich mehr als 86.000 Euro an Bußgeldern.

Für HSE-Fachleute weltweit zeigen beide Aktionen, dass im Gastgewerbe oft gerade die Grundlagen zu kurz kommen: vollständige Arbeitsverträge, verlässliche Arbeitszeiterfassung, korrekte Entlohnung und ein Arbeitnehmervertreter, der seine Rolle tatsächlich ausüben kann. Wer in der Branche für Arbeitsbedingungen verantwortlich ist, tut gut daran, diese Punkte selbst regelmäßig zu überprüfen — unabhängig davon, ob eine Aufsichtsbehörde vorbeikommt.

Quelle: Arbeidstilsynet zu anhaltenden Regelverstößen im Gastgewerbe, 15. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: Europäische Arbeitsbehörde (ELA), gemeinsame Gastgewerbe-Kontrolle Zypern/Litauen/Rumänien, 1. Juli 2024

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