Deutsches Gericht: Bienenstich auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad gilt als Dienstunfall
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Beamter, der auf dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit von einer Biene gestochen wurde, Anspruch auf Anerkennung dieses Vorfalls als Dienstunfall hat. Das Urteil verdeutlicht, wie weit die Definition eines Dienstunfalls reicht, wenn persönliche Beweggründe, etwa die Wahl des Fahrrads, mit dem regulären Arbeitsweg zusammenfallen.




