Die französische Regierung hat das Protokoll zur Erkennung von natürlichem Asbest in alluvialen Gruben (Kiesgewinnung in Flussbetten) erheblich ausgeweitet. Eine Anweisung vom 3. August 2026, gerichtet an die Präfekten der betroffenen Departements, weitet die verpflichtende Charakterisierung von 16 auf 226 Gruben aus. Sechzig dieser Standorte gelten als vorrangig und müssen spätestens bis August 2027 untersucht sein.
Warum natürlicher Asbest ein Risiko darstellt
Natürlich vorkommender Asbest kann in bestimmten Gesteinsarten auftreten, etwa in Serpentinit- und Ophiolith-Formationen, und gelangt über Flüsse eingebettet in Sedimente, die sich in Flussbett-Kiesablagerungen absetzen. Die Kiesgewinnung aus solchen Flussbetten kann daher Asbestfasern enthalten, ohne dass dies an der Oberfläche erkennbar ist. Wird das Material abgebaut, gebrochen oder gesiebt, können Fasern in die Luft gelangen; das langfristige Einatmen von Asbestfasern gilt als anerkannte Ursache für Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom, mit einer Latenzzeit, die oft mehrere Jahrzehnte umfasst.
Von 16 auf 226 Gruben
Der Vorgang geht auf eine frühere Anweisung vom 22. Juli 2024 zurück, erstellt von den französischen Generaldirektionen für Risikoprävention (DGPR), Arbeit (DGT), Gesundheit (DGS) sowie Wettbewerb und Betrugsbekämpfung (DGCCRF). Darin identifizierte der französische geologische Dienst BRGM 23 alluviale Gruben, verteilt auf 15 Departements in fünf Regionen Frankreichs (Korsika, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Nouvelle-Aquitaine und Okzitanien), als möglicherweise asbesthaltig. Sechzehn davon (Kategorie 1) wiesen zu diesem Zeitpunkt eine durch akkreditierte Analysen bestätigte Asbestbelastung auf; bei sieben weiteren (Kategorie 2) konnte das Vorhandensein nicht ausgeschlossen werden. Mit der Anweisung vom August 2026 wird der Umfang dieser früheren Untersuchung somit verzehnfacht, auf 226 Gruben.
Protokoll und beteiligte Stellen
Das von BRGM entwickelte Charakterisierungsprotokoll umfasst unter anderem die Untersuchung aller sechs regulierten Asbestvarianten sowie die Analyse der Sedimentschichten (Sand, Lehm), in denen das Mineral vorkommen kann. Proben müssen von Laboren analysiert werden, die gemäß dem französischen Ministerialerlass vom 1. Oktober 2019 akkreditiert sind. Dieselben vier Generaldirektionen wie 2024 – DGPR, DGT, DGS und DGCCRF – steuern die Umsetzung, wobei die Präfekten als operative Schnittstelle zu den Betreibern fungieren.
Auswirkungen für Betreiber
Die Ergebnisse der Charakterisierung bestimmen, welche Überwachungs- und Schutzmaßnahmen Betreiber für Beschäftigte, Anwohner, Umwelt und Verbraucher der gewonnenen Gesteinskörnungen treffen müssen. Für die 60 vorrangigen Gruben gilt August 2027 als Frist; für die übrigen Standorte läuft der Prozess weiter. Je nach Befund kann dies zu einer vorübergehenden Aussetzung der Abbautätigkeiten führen.
Für EHS-Fachleute ist dies relevant, weil die Ausweitung zeigt, wie sich ein zunächst begrenzt und lokal eingeschätztes Risiko – natürlicher Asbest in mineralischen Rohstoffen – durch systematische geologische Untersuchungen zu einer branchenweiten Fragestellung für die Bau- und Rohstoffkette entwickeln kann. Unternehmen, die Gesteinskörnungen aus alluvialen Gruben beziehen oder selbst abbauen, sollten prüfen, ob ihre Lieferanten unter die erweiterte Liste fallen und welche Überwachungspflichten sich daraus ergeben.
Quelle: Amiante : le dispositif de prévention étendu de 16 à 226 carrières alluvionnaires, 11. September 2026, https://actuel-hse.fr/content/amiante-le-dispositif-de-prevention-etendu-de-16-226-carrieres-alluvionnaires
Zusätzlich recherchiert: Bulletin Officiel du ministère de la Transition écologique (Bekanntmachung der Anweisung vom 3. August 2026), Portail documentation développement durable (Anweisung DGPR/DGT/DGS/DGCCRF vom 22. Juli 2024), ecologie.gouv.fr (Pressemitteilung „Présence d’amiante dans 16 carrières françaises“)
