Ab dem 1. Januar 2027 tritt in Belgien — und in der gesamten Europäischen Union — eine neue Pflicht für Vertreiber gefährlicher Gemische in Kraft. Sie werden dann ausdrücklich als verantwortliche Partei für die Einreichung von Meldungen an Vergiftungsinformationszentren (Poison Centre Notifications, PCN) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) benannt. Das berichtet der belgische Präventionsverband Prebes unter Berufung auf eine aktuelle Klarstellung der ECHA.
Neue Verantwortung für Vertreiber
Bisher lag die Pflicht zur Einreichung von PCN-Meldungen — die unter anderem den eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI) enthalten — vor allem bei Herstellern und Importeuren gefährlicher Gemische. Diese Meldungen ermöglichen es Vergiftungsinformationszentren und Rettungsdiensten, bei einer Vergiftung oder einem Chemieunfall rasch die richtige Zusammensetzung und die toxikologischen Daten eines Produkts abzurufen. Durch die Überarbeitung der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/2865) liegt ein Teil dieser Verantwortung nun gemäß Artikel 45 auch bei Vertreibern. Damit will der Gesetzgeber eine Lücke schließen: In der Praxis verfügten Rettungsdienste bei Vorfällen manchmal nicht über die richtigen Informationen, weil ein Produkt über einen Vertreiber in einem anderen Land oder unter einem anderen Namen auf den Markt kam, ohne dass eine passende Meldung vorlag.
Wann gilt die Meldepflicht?
Die neue Pflicht gilt nicht für jedes Produkt, sondern speziell dann, wenn ein Vertreiber ein gefährliches Gemisch in einer von drei Situationen auf den Markt bringt: bei grenzüberschreitendem Vertrieb in einen anderen EU-Mitgliedstaat als denjenigen, für den der Lieferant bereits eine Meldung eingereicht hat, bei einer Umkennzeichnung, bei der das Etikett des Lieferanten ersetzt oder geändert wird, oder beim Verkauf unter einer eigenen Marke oder einem eigenen Handelsnamen. Hat der Lieferant in seiner ECHA-Meldung bereits sowohl die Exportländer als auch die Handels- oder Markennamen des Vertreibers angegeben, gilt eine Ausnahme, und der Vertreiber muss keine eigene Meldung einreichen.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Prebes empfiehlt Unternehmen, vor dem 1. Januar 2027 zu ermitteln, welche Produkte sie in andere EU-Länder weiterverkaufen oder unter eigenem Namen auf den Markt bringen, und anschließend ihre Lieferanten zu bitten, die bestehenden Meldungen um die richtigen Zielmärkte und Produktnamen zu erweitern. Arbeitet ein Lieferant nicht mit, muss der Vertreiber selbst rechtzeitig eine Meldung über die ECHA-Systeme vorbereiten; die Behörde bietet dazu Erläuterungen auf der Seite „Steps for industry“. Die ECHA veröffentlichte die Klarstellung am 14. September 2026.
Kontext
Die Pflicht baut auf Anhang VIII der CLP-Verordnung auf, der seit dem 1. Januar 2021 stufenweise gilt und Inhalt und Format der PCN-Meldungen EU-weit harmonisiert. Eine Pilotstudie des ECHA-Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung ergab, dass bei einer Stichprobe von Produkten 19 Prozent keiner gültigen PCN-Meldung zugeordnet waren und 15 Prozent keinen vorgeschriebenen UFI-Code auf dem Etikett trugen; in mehr als einem Drittel der Fälle mit fehlender Meldung lag die Verantwortung beim Vertreiber und nicht beim Hersteller. Diese Erkenntnisse waren für die ECHA der unmittelbare Anlass, die Rolle der Vertreiber zu klären.
Für HSE-Fachleute außerhalb Belgiens ist dies relevant, weil es sich um eine EU-Verordnung handelt, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt: Jedes Unternehmen, das gefährliche Gemische innerhalb der Union vertreibt, umkennzeichnet oder unter eigenem Namen verkauft — unabhängig vom Sitz des Unternehmens —, kann potenziell unter diese Meldepflicht fallen. Wer international Chemieprodukte vertreibt, sollte den Meldestatus des eigenen Portfolios schon jetzt prüfen, bevor die neue Pflicht am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Quelle: Verplichting voor distributeurs van gevaarlijke stoffen treedt in werking op 1 januari 2027, 22. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: ChemLinked – ECHA clarifies distributors‘ poison centre notification duties ahead of 2027, HSA Irland – Poison Centre Notification

