Ausschuss stimmt über Gesetzentwurf ab
Der Sozialausschuss (commission des affaires sociales) der Assemblée nationale, des Unterhauses des französischen Parlaments, hat laut dem französischen Fachmedium actuEL-HSE einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Arbeitnehmern einen Anspruch auf Klimaurlaub einräumt. Der Entwurf, unterzeichnet von 35 Abgeordneten mit Damien Girard als Erstunterzeichner und laut dem französischen Parlamentssender LCP eingebracht von der Fraktion Écologiste et Social, wurde am 15. September 2026 bei der Assemblée nationale als Gesetzentwurf Nr. 3128 registriert. Die Abstimmung im Ausschuss ist nur ein Zwischenschritt: Der Text muss noch vom gesamten Plenum der Assemblée nationale behandelt werden, bevor er Gesetz werden kann.
Was der Entwurf vorsieht
Der Gesetzentwurf besteht aus vier Artikeln. Artikel 1 erweitert das Rückzugsrecht (droit de retrait): Bei einer orangen oder roten Hitzewarnung des französischen Wetterdienstes Météo-France dürfen sich Arbeitnehmer aus ihrer Arbeitssituation zurückziehen, auch wenn keine ernste und unmittelbare Gefahr besteht. Der Arbeitgeber kann dies nur anfechten, wenn die Arbeitsaufsicht keine Mängel bei seiner Hitzeprävention festgestellt hat, die seit einem Dekret vom 27. Mai 2025 Pflicht ist. Artikel 2 führt den „congé climatique“ (Klimaurlaub) ein: Arbeitnehmer, die in einem von einer Naturkatastrophe oder einer Hitzewelle betroffenen Gebiet wohnen oder arbeiten, erhalten Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, zusätzlich zum regulären Jahresurlaub. Dieser Urlaub gilt arbeitsrechtlich als Arbeitszeit und wird von der Krankenkasse CPAM als Tagegeld ausgezahlt, bis zur Tageshöchstgrenze der Sozialversicherung von 220 Euro. Ein Arbeitgeber kann den Beginn des Urlaubs um bis zu 24 Stunden verschieben, wenn sonst zu viele Arbeitnehmer gleichzeitig abwesend wären. Artikel 3 regelt die Finanzierung über einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von 0,1 Prozent, der rund 1 Milliarde Euro pro Jahr einbringen soll; Artikel 4 gleicht etwaige Einnahmeausfälle des Staates durch höhere Tabaksteuern aus.
Weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Mit der Abstimmung im Ausschuss ist der Gesetzentwurf noch nicht endgültig Gesetz. Eine Ausschussberatung in der Assemblée nationale ist nur ein vorbereitender Schritt: Erst nach Beratung und Abstimmung im gesamten Unterhaus und anschließend im Senat kann der Text – gegebenenfalls geändert durch Änderungsanträge – Gesetz werden. Ein separater Gesetzentwurf aus dem Jahr 2025 zum Klimaurlaub für Eltern schulpflichtiger Kinder bei Schulschließungen durchläuft ein ähnliches, eigenständiges Verfahren im selben Ausschuss.
Kontext
Laut Éditions Tissot wurde Spanien nach den tödlichen Überschwemmungen in der Region Valencia im Oktober 2024 das erste europäische Land, das Klimaurlaub gesetzlich verankerte. Auf EU-Ebene gibt es bislang keine verbindliche Norm für Hitze am Arbeitsplatz: Die europäischen Gewerkschaftsverbände EFFAT, EPSU und EFBWW setzen sich mit der Kampagne #TooHotToWork für verbindliche Regeln ein, etwa Höchsttemperaturen für die Arbeit und verpflichtende Pausen mit Schatten und Wasser, im Rahmen des von der Europäischen Kommission angekündigten Quality Jobs Act. Solange eine solche EU-weite Regelung fehlt, hängt der Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz laut den Gewerkschaftsverbänden von einem Flickenteppich nationaler Regelungen und oft vom guten Willen der Arbeitgeber ab.
Quelle: actuEL-HSE.fr, „La Commission des affaires sociales vote un congé climatique“ (16. Oktober 2026).
Zusätzlich recherchiert: der Open-Data-Text des Gesetzentwurfs Nr. 3128 der französischen Assemblée nationale sowie Artikel von Éditions Tissot, Le Monde du Droit und dem europäischen Gewerkschaftsverband EFFAT.

