Die französische Regierung hat per Dekret die maximale Bezugsdauer von Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (Assurance Maladie) für bestimmte langfristige, nicht befreiende chronische Erkrankungen („ALD non-exonérantes“) von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Es handelt sich um Dekret Nr. 2026-866 vom 16. September 2026, veröffentlicht im Journal officiel am 18. September 2026.
Betrifft vor allem leichte Depression und Muskel-Skelett-Erkrankungen
Die Änderung betrifft vor allem zwei Erkrankungsgruppen: leichte Depression, die 33 % der betroffenen Fälle ausmacht, und Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), die 32 % ausmachen. Chronische Erkrankungen, die als „befreiend“ gelten, wie Krebs und Diabetes, behalten ihre dreijährige Bezugsdauer und bleiben zu 100 % für damit verbundene Behandlungen erstattet. Die neuen Regeln gelten schrittweise für Krankschreibungen, die ab dem 15. Oktober 2026 ausgestellt werden; bereits laufende Leistungen werden nicht automatisch in das neue System überführt. Das Dekret führt gleichzeitig eine Sanktionsmöglichkeit für Personen ein, die ungerechtfertigte, nicht mit ihrem Gesundheitszustand übereinstimmende Krankschreibungen beantragen; diese Bestimmung gilt mit sofortiger Wirkung. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen französischen Strategie zur Eindämmung der stark gestiegenen Kosten von Krankheitsausfällen.
Für EHS- und HR-Fachleute weltweit ist der französische Ansatz als Beispiel relevant dafür, wie Regierungen versuchen, langfristige psychische und muskuloskelettale Fehlzeiten über finanzielle Anreize zu steuern, während gleichzeitig – wie das französische Dekret ankündigt – neue Versorgungs- und Wiedereingliederungswege für diese Gruppen vorbereitet werden. Der genaue Inhalt dieser angekündigten neuen Wege war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht im Detail bekannt.
Zusätzlich recherchiert: tpeactu.fr.
Quelle: Arrêts longs : le gouvernement réduit l’indemnisation et prépare de nouveaux parcours pour les TMS et troubles psychiques, 21. September 2026

