Die französische Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutzsicherheit (Anses) empfiehlt die Einführung eines neuen „tableau de maladie professionnelle“ (der französischen amtlichen Anerkennungstabelle für Berufskrankheiten) für Hautkrebs durch berufliche Exposition gegenüber ultravioletter (UV) Strahlung. Das berichtet die französische Fachpublikation actuEL HSE. Die Schlussfolgerungen kommen zwei Jahre, nachdem das französische Arbeitsministerium Anses mit dieser Untersuchung beauftragt hatte. Laut der Publikation sollte die Tabelle drei Hautkrebsarten umfassen sowie sowohl die Exposition gegenüber natürlichem Sonnenlicht als auch gegenüber künstlichen UV-Quellen.
Was ist ein „tableau de maladie professionnelle“?
Das französische Sozialversicherungssystem arbeitet mit amtlichen „tableaux de maladies professionnelles“: Tabellen, die für jede Erkrankung festlegen, welche Expositionen, welche Tätigkeiten und welche Fristen gelten. Erfüllt ein Beschäftigter diese Bedingungen, gilt die Vermutung, dass die Krankheit durch die Arbeit verursacht wurde, und er muss diesen Zusammenhang nicht selbst beweisen. Laut dem französischen Arbeitsministerium ermöglichen mehr als 35 dieser Tabellen die Anerkennung eines Berufskrebses. Ist eine Erkrankung in keiner Tabelle aufgeführt oder sind nicht alle Bedingungen erfüllt, bleibt nur eine Einzelfallprüfung durch einen regionalen Anerkennungsausschuss (CRRMP) – ein aufwendigeres Verfahren. Hautkrebs ist bereits in bestehenden Tabellen enthalten, die an bestimmte Stoffe gekoppelt sind, doch eine Tabelle für UV-Strahlung fehlt bislang. Die Tabellen werden von der französischen Regierung festgelegt. Anses liefert dafür die wissenschaftliche Grundlage, und der Ausschuss für Berufskrankheiten (CS4) des französischen Rats für Arbeitsbedingungen (COCT) berät über die Anpassung oder Ergänzung von Tabellen. Die UV-Schlussfolgerungen von Anses fließen in das Arbeitsprogramm dieses Ausschusses ein.
Welche Berufsgruppen sind am stärksten exponiert?
Laut der EU-Initiative gegen arbeitsbedingten Krebs tragen diejenigen das größte Risiko, die den Großteil ihres Arbeitstags im Freien verbringen: Beschäftigte in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, im Bau- und Tiefbauwesen sowie in der Schifffahrt. Auch Berufe, die teilweise im Freien ausgeübt werden, etwa Zusteller, Polizei, Rettungsdienste, Lehrkräfte und Beschäftigte im Gastgewerbe, sind gefährdet. Künstliche UV-Strahlung entsteht unter anderem beim Lichtbogen- oder Laserschweißen und -schneiden, bei Materialprüfungen, bei der UV-Desinfektion in der Lebensmittelindustrie und der Wasseraufbereitung sowie bei der industriellen Lackaushärtung.
Kontext
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft sowohl natürliche als auch künstliche UV-Strahlung bereits als „Gruppe 1“ ein: nachweislich krebserregend für den Menschen. In Europa sind Schätzungen zufolge rund 36 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt und etwa 1 Million künstlichen Quellen, so dieselbe EU-Initiative. Nach IARC-Zahlen wurden 2022 in Europa mehr als 470.000 neue Hautkrebsfälle (Melanome und nicht-melanozytärer Hautkrebs) erfasst.
Für HSE-Fachleute außerhalb Frankreichs ist der Kern dieser Empfehlung über das französische Anerkennungssystem hinaus relevant: UV-Strahlung ist weltweit ein häufiges und oft unterschätztes Berufsrisiko für alle, die im Freien arbeiten, von der Landwirtschaft über den Bau bis hin zur Zustellung, sowie für alle, die mit künstlichen UV-Quellen arbeiten. Eine französische Anerkennungstabelle könnte, sofern die Regierung sie einführt, auch in anderen Ländern die Diskussion über die Anerkennung von UV-bedingtem Hautkrebs als Berufskrankheit befeuern. Unabhängig davon unterstreicht die Empfehlung die Bedeutung von Prävention, etwa durch Schatten, angepasste Arbeitszeiten, Schutzkleidung und die Abschirmung künstlicher Quellen.
Quelle: Hautkrebs durch UV: Anses empfiehlt Anerkennungstabelle für Berufskrankheiten (actuEL HSE), 16. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: parlamentarische Anfrage und Antwort des französischen Arbeitsministeriums zur Anses-Beauftragung und den Anerkennungstabellen für Berufskrebs (Senat, Juni 2025); Anses-Dossier zur Rolle wissenschaftlicher Expertise bei den Anerkennungstabellen; IARC-Klassifikation, Berufe und europäische Zahlen zur beruflichen UV-Exposition über die EU-Initiative gegen arbeitsbedingten Krebs (stopcarcinogensatwork.eu).

