Cotswold Vehicle Recovery (Swindon) Limited wurde am 29. Oktober 2026 vom Bristol Magistrates‘ Court zu einer Geldbuße von 28.000 £ sowie 7.276 £ Verfahrenskosten verurteilt, nachdem das Unternehmen sich eines Verstoßes gegen Artikel 2(1) des britischen Health and Safety at Work etc. Act 1974 schuldig bekannt hatte. Das Unternehmen mit Sitz bei Swindon, Vereinigtes Königreich, wurde angeklagt, nachdem ein Arbeiter am 13. Juni 2025 auf dem Firmengelände unter einem rückwärtsfahrenden Bergungsfahrzeug eingeklemmt wurde. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und konnte mehr als zehn Monate später noch immer nicht arbeiten.
Was geschah
Am 13. Juni 2025 führte ein Arbeiter Tätigkeiten auf dem Gelände von Cotswold Vehicle Recovery (Swindon) Limited am Blackworth Industrial Estate in Highworth, bei Swindon, Vereinigtes Königreich, aus. Er wurde von einem rückwärtsfahrenden Bergungsfahrzeug des Unternehmens erfasst und eingeklemmt. Bei dem Unfall erlitt er Brüche an beiden Beinen und einem Arm, eine perforierte Lunge und eine gebrochene Rippe. Er wurde per Hubschrauber in das John Radcliffe Hospital in Oxford gebracht, wo er fünf Wochen lang behandelt wurde und sich mehreren Operationen unterziehen musste, darunter Hauttransplantationen. Mehr als zehn Monate nach dem Unfall konnte er noch immer nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Er benötigt eine Krücke, einen Rollator oder einen Rollstuhl, ist auf tägliche Pflege angewiesen und wird voraussichtlich dauerhaft auf Gehhilfen angewiesen sein. „Dieser Unfall hat mir meine Freiheit genommen“, sagte er laut HSE. Er fügte hinzu, „mein Leben wird nie wieder dasselbe sein“, und betonte, er habe „nur seine Arbeit gemacht“, als sich der Unfall ereignete.
Ergebnisse
Die Untersuchung der Health and Safety Executive (HSE) ergab, dass Cotswold Vehicle Recovery (Swindon) Limited über kein geeignetes Verkehrsmanagementsystem verfügte, um Fußgängern und Fahrzeugen eine sichere Bewegung auf dem Gelände zu ermöglichen. Auch angemessene Vorsichtsmaßnahmen für rückwärtsfahrende Fahrer fehlten. HSE-Inspektorin Laura Artosi erklärte, der Unfall hätte sich nicht ereignen müssen, wenn das Unternehmen robuste Maßnahmen getroffen hätte, die Fußgängern und Fahrzeugen eine sichere Bewegung auf dem Gelände ermöglicht hätten. Cotswold Vehicle Recovery (Swindon) Limited bekannte sich eines Verstoßes gegen Artikel 2(1) des Health and Safety at Work etc. Act 1974 schuldig, der Arbeitgeber verpflichtet, soweit vernünftigerweise durchführbar, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Das Bristol Magistrates‘ Court verurteilte das Unternehmen am 29. Oktober 2026 zu einer Geldbuße von 28.000 £ sowie 7.276 £ Verfahrenskosten.
Empfehlungen
Die HSE empfiehlt Unternehmen mit vergleichbaren Firmengeländen, wo möglich ein Einbahnstraßensystem einzuführen, sodass Rückwärtsfahren überflüssig wird. Wo dies nicht möglich ist, rät die Aufsichtsbehörde, das Gelände mit Schutzbarrieren, klaren Markierungen und ausgewiesenen Fußgängerüberwegen auszustatten. Zudem empfiehlt die HSE, Fahrzeuge mit Rückfahrkameras und Rückfahrwarnsignalen auszurüsten. Die HSE verweist dabei auf ihre bestehenden Leitlinien zur Sicherheit von Firmenfahrzeugen, darunter HSG136.
Kontext
Laut HSE-Inspektorin Artosi ereignen sich fast 25 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen am Arbeitsplatz, während ein Fahrzeug rückwärtsfährt. Eine separate HSE-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025 setzt dies in einen breiteren Zusammenhang: Unfälle mit Fahrzeugen sind für 16 Prozent aller tödlichen arbeitsbedingten Verletzungen in Großbritannien verantwortlich, mit durchschnittlich 21 Todesfällen pro Jahr in den vorangegangenen fünf Jahren. Am stärksten betroffen sind die Sektoren Landwirtschaft, Bauwesen und Transport/Lagerung. In dieser Pressemitteilung nennt die HSE als grundlegende Maßnahmen unter anderem getrennte Gehwege mit physischen Barrieren, Einbahnstraßensysteme, gut gewartete Rückfahrhilfen, tägliche Fahrzeugkontrollen und Fahrerschulungen.
Quelle: HSE-Pressemitteilung: Unternehmen nach Lkw-Unfall auf Firmengelände bei Swindon verurteilt, 29. Oktober 2026
Zusätzlich ausgewertet: HSE-Pressemitteilung zu tödlichen Arbeitsunfällen mit Fahrzeugen, 23. Oktober 2025

