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ASR Arbeitsunfälle verschwindet vom belgischen Portal

Stapel aus Papierdokumenten und Ordnern, Sinnbild für administrative Abwicklung
SymbolbildFoto: ron dyar / Unsplash

Ab dem 1. Januar 2027 verschwindet die Anwendung ASR Arbeitsunfälle vom Portal der Sozialen Sicherheit in Belgien. Bisher konnten Arbeitgeber damit Arbeitsunfälle elektronisch melden. Das berichtet Prebes, der belgische Berufsverband für Präventionsberater, am 19. Oktober 2026 unter Berufung auf Informationen von Fedris, der belgischen föderalen Agentur für Berufsrisiken.

Was war ASR Arbeitsunfälle?

ASR steht für „Aangifte Sociale Risico’s“ (Meldung sozialer Risiken), den Sammelbegriff für eine Reihe elektronischer Meldungen, die belgische Arbeitgeber über das Portal der Sozialen Sicherheit einreichen konnten. Mit „ASR-Szenario 1″ meldeten Arbeitgeber einen Arbeitsunfall, mit „ASR-Szenario 3″ meldeten sie, dass ein Opfer die Arbeit wieder vollständig aufgenommen hatte. Zusätzlich bietet das Portal ein Hilfsmodul, mit dem Arbeitgeber prüfen können, ob ein Unfall als „schwer“ gilt und somit auch der Arbeitsinspektion gemeldet werden muss. Der Artikel von Prebes nennt keinen Grund für das Verschwinden der Anwendung; er beschränkt sich auf das angekündigte Datum und die Folgen für Arbeitgeber.

Was ändert sich für Arbeitgeber und Versicherer?

Bis zum 31. Dezember 2026 können Arbeitgeber Arbeitsunfälle noch über die Anwendung auf dem Portal melden. Ab dem 1. Januar 2027 muss das direkt beim Arbeitsunfallversicherer erfolgen, auf Papier oder über dessen eigene elektronische Anwendung. Eine Meldung kann auch über einen Makler, Versicherungsagenten oder ein „sociaal secretariaat“ laufen: in Belgien ein spezialisierter Dienstleister, der für Arbeitgeber die Lohnverwaltung und die Meldungen an die Behörden übernimmt. Arbeitgeber, die bereits direkt bei ihrem Versicherer melden, bemerken von der Änderung nichts. Das Modul zur Beurteilung, ob ein Unfall „schwer“ ist, bleibt laut Prebes auch nach dem 1. Januar 2027 über einen Link auf dem Portal der Sozialen Sicherheit verfügbar.

Kontext

Fedris ist die belgische föderale Agentur für Berufsrisiken. Laut der flämischen Regierung übernahm sie am 1. Januar 2017 die Aufgaben des Fonds für Arbeitsunfälle und des Fonds für Berufskrankheiten. Zusammen mit den zugelassenen Versicherern führt die Agentur ein elektronisches Register, in dem für jeden Arbeitgeber verzeichnet ist, bei welcher Gesellschaft und für welchen Zeitraum eine Arbeitsunfallversicherung besteht, und sie prüft, ob Arbeitgeber tatsächlich versichert sind. Jeder Arbeitgeber mit Personal in Belgien muss diese Versicherung ab dem ersten Beschäftigungstag abgeschlossen haben; der alleinige Anschluss an die Sozialversicherung reicht nicht aus. Arbeitgeber, die nicht oder zu spät versichert sind, werden von Fedris von Amts wegen angeschlossen, gegen einen Betrag, der als Strafe gilt, nicht als Prämie.

Für Präventionsberater, Versicherer und multinationale Arbeitgeber mit einer Niederlassung in Belgien ist die Änderung vor allem ein organisatorischer Punkt: Interne Verfahren zur Meldung von Arbeitsunfällen müssen vor dem 1. Januar 2027 an den direkten Kanal zum Versicherer angepasst werden. Für internationale Compliance-Teams zeigt die Änderung, dass lokale Meldeverfahren für Arbeitsunfälle regelmäßig auf administrative Verschiebungen überprüft werden müssen.

Quelle: ASR Arbeidsongevallen verdwijnt van portaal Sociale Zekerheid, 19. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: socialsecurity.be, DMFA-Anweisungen zur Meldung von Arbeitsunfällen durch Arbeitgeber (Hintergrund zu Fedris und dem Versicherungsregister); vlaanderen.be, Organisationsprofil der Föderalen Agentur für Berufsrisiken.

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