Die französische Regierung hat die Sozialpartner formell aufgefordert, über die Politik bei krankheitsbedingten Fehlzeiten zu verhandeln. In einem Schreiben vom 7. Oktober 2026 an die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände legt Minister Jean-Pierre Farandou drei Verhandlungsthemen fest. Die Sozialpartner haben bis zum 19. Dezember 2026 Zeit, um zu einer Einigung zu kommen.
Was verlangt die Regierung von den Sozialpartnern?
Laut dem französischen Fachmedium Actuel-HSE benennt das Verhandlungsschreiben drei Verhandlungsachsen. Erstens sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prävention von Fehlzeiten und die Vorbereitung auf die Rückkehr zur Arbeit nach einer Phase der Arbeitsunfähigkeit verbessern. Zweitens sollen die Parameter der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (indemnisation) überarbeitet werden. Drittens bittet die Regierung die Sozialpartner zu prüfen, wie die beteiligten Akteure mehr Verantwortung übernehmen können. Die konkrete Ausgestaltung dieser Achsen liegt bei den Sozialpartnern selbst.
Warum diese Verhandlung?
Der Anlass ist finanzieller Natur. Die Regierung will mit dieser Verhandlung Einsparungen von 1 Milliarde Euro pro Jahr innerhalb des Ondam erzielen, der nationalen Ausgabenobergrenze für das Gesundheitswesen, unter die auch die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit fallen. Die Regierung legt damit das finanzielle Ziel fest, während die Sozialpartner darüber verhandeln, auf welchem Weg dieses Ziel erreicht wird.
Was steht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Spiel?
Für Arbeitgeber kann eine Überarbeitung der Leistungsparameter Folgen für die Kosten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für die Rolle von Zusatzversicherungen haben. Für Arbeitnehmer ist vor allem das Ergebnis der ersten Achse relevant: Bessere Prävention und eine erleichterte Rückkehr zur Arbeit zielen darauf ab, Fehlzeiten zu begrenzen. Wie die Sozialpartner diese drei Achsen konkret ausgestalten, entscheidet darüber, ob die Einsparung vor allem über Prävention oder über eine Anpassung der Leistungsparameter gesucht wird.
Kontext
Die Verhandlung kommt nicht aus dem Nichts: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten in der französischen Privatwirtschaft steigen bereits seit einigen Jahren. Laut dem WTW-Barometer 2026, das auf Daten von 3.100 Unternehmen mit insgesamt mehr als 427.000 Beschäftigten beruht, stieg die Fehlzeitenquote in der Privatwirtschaft von 4,87% im Jahr 2024 auf 4,95% im Jahr 2025 – das zweite Jahr in Folge mit einem Anstieg. Ein Arbeitnehmer, der mindestens einmal abwesend war, fehlte im Durchschnitt 38 Tage. Arbeitnehmer, die länger als 90 Tage abwesend waren (4% der Beschäftigten), sind für 61% aller Fehltage verantwortlich.
Steigende Fehlzeiten und langfristige Arbeitsunfähigkeit sind kein rein französisches Thema. Auch in anderen europäischen Ländern stehen die Prävention von langfristigen Fehlzeiten und die Begleitung bei der Rückkehr zur Arbeit hoch auf der Agenda, da eine späte oder gescheiterte Rückkehr für Arbeitnehmer zu einem dauerhaften Ausschluss vom Arbeitsmarkt führen kann und für die Sozialversicherungssysteme zu strukturell höheren Ausgaben. Entscheidungsträger suchen dabei in der Regel eine Balance zwischen frühzeitiger Intervention am Arbeitsplatz, guter medizinischer und arbeitsmedizinischer Begleitung und finanziellen Anreizen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um Fehlzeiten zu begrenzen, ohne dass tatsächlich kranke Menschen dabei durchs Raster fallen.
Quelle: Verhandlungen über Krankschreibungen: Was die Regierung von den Sozialpartnern verlangt, 13. Oktober 2026
Zusätzlich recherchiert: Economie Matin, „L’absentéisme atteint 4,95% dans le privé en 2025″ (basierend auf dem WTW-Barometer 2026)

