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EU-Parlament billigt CMRD-6-Einigung zu Grenzwerten

Chemisches Laborglas mit Bechergläsern auf einer Arbeitsplatte
SymbolbildFoto: Hans Reniers / Unsplash

Das Europäische Parlament hat die Einigung über die sechste Überarbeitung der Richtlinie über krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD 6) gebilligt, wie das französische Fachmedium Actuel HSE am 8. Oktober 2026 berichtet. Diese EU-Richtlinie (2004/37/EG) schützt Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz. Die Einigung ergänzt neue und überarbeitete Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (OEL; im Französischen VLEP). Ein solcher Grenzwert legt fest, welche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz höchstens zulässig ist. Rat und Parlament erzielten am 23. Juni 2026, unter dem zyprischen Vorsitz des Rates, eine vorläufige Einigung über den Vorschlag, den die Europäische Kommission am 18. Juli 2025 vorgelegt hatte.

Für welche Stoffe gelten die neuen Grenzwerte?

Die Einigung legt neue oder überarbeitete Grenzwerte für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen, für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und für 1,4-Dioxan fest. Schweißrauch, der bei Schweißarbeiten entsteht, wird erstmals in Anhang I der Richtlinie aufgenommen – die Liste der Stoffe, Gemische und Verfahren, auf die die Richtlinie Anwendung findet. Diese Punkte waren bereits im Kommissionsvorschlag enthalten. Rat und Parlament fügten dem einen Grenzwert für Isopren hinzu, wodurch der Anwendungsbereich der Richtlinie weiter ausgedehnt wird. Außerdem verlängerten sie die Übergangsfrist für den neuen PAK-Grenzwert auf sieben Jahre, und diese Übergangsregelung gilt nun für alle Hersteller von Kohlenstoff und Grafit.

Was ändert sich noch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen müssen, erhalten künftig Anspruch auf regelmäßige Pausen. Zudem wird klargestellt, wie sich die Regeln zur Nutzung von PSA zu bestehenden Rechtsvorschriften verhalten. Da Schweißrauch als möglicherweise reproduktionstoxischer Stoff in Anhang I aufgenommen wird, passen die Verhandlungsführer die Definitionen von „krebserzeugend“, „keimzellmutagen“ und „reproduktionstoxischer Stoff“ in der Richtlinie an. Der Text betont außerdem die Bedeutung weiterer Leitlinien zu Schweißrauch. Ein neuer Erwägungsgrund der Richtlinie stellt fest, dass Grenzwerte die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer nicht vollständig beseitigen. Laut der Pressemitteilung des Rates müssen beide Institutionen die vorläufige Einigung noch bestätigen und sie nach einer rechtlich-sprachlichen Überarbeitung formell annehmen; nach dem Parlament muss sich also auch der Rat noch dazu äußern.

Kontext

In seiner Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 zur vorläufigen Einigung erklärt der Rat der Europäischen Union, dass die Richtlinie seit einer Bewertung der EU-Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Jahr 2017 regelmäßig überarbeitet wird. Bereits fünf frühere Überarbeitungen wurden angenommen, die zusammen mehr als vierzig wichtige Gefahrstoffe betrafen. Nach Angaben des Rates werde diese sechste Überarbeitung in den kommenden vierzig Jahren voraussichtlich rund 1.700 Fälle von Lungenkrebs und 19.000 weitere Erkrankungsfälle verhindern. Der zyprische Minister für Arbeit und Sozialversicherung, Marinos Moushouttas, bezeichnete die Einigung als Ausdruck „unseres gemeinsamen Engagements für ein hohes Schutzniveau für Arbeitnehmer“.

Quelle: CMRD 6 : le Parlement européen adopte l’accord sur les nouvelles VLEP, 8. Oktober 2026

Zusätzlich recherchiert: Council and Parliament agree on measures to protect workers from exposure to hazardous substances, Rat der Europäischen Union

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