Eine Explosion von Koksofengas im Kellergeschoss der U.S. Steel Clairton Coke Works in Clairton, Pennsylvania, USA, kostete am 11. August 2025 zwei Operators das Leben und verletzte weitere elf Personen. Das US-amerikanische Chemical Safety and Hazard Investigation Board (CSB) kommt zu dem Schluss, dass ein veraltetes Ventil während Wartungsarbeiten ohne schriftliche Verfahrensanweisung katastrophal versagte und dass dauerhaft besetzte Gebäude unmittelbar über den Gasleitungen einer Explosion nicht standhalten konnten. Der Untersuchungsbericht, veröffentlicht am 10. August 2026, enthält sieben Empfehlungen an U.S. Steel, Muttergesellschaft Nippon Steel North America und Auftragnehmer MPW Industrial Services.
Was geschah
Am 11. August 2025 um 10:47 Uhr Ortszeit explodierte freigesetztes Koksofengas im Kellergeschoss des Transferbereichs zwischen den Batterien 13 und 14 der Clairton Coke Works, der größten Kokerei der westlichen Hemisphäre. Beschäftigte von U.S. Steel und des Auftragnehmers MPW Industrial Services waren zu diesem Zeitpunkt dabei, die Sitze eines 18-Zoll-Doppelschieberventils mit einer Hochdruck-Wasserpumpe durchzuspülen, um Koksofengasrückstände zu entfernen. Für diese Arbeiten existierte keine schriftliche Verfahrensanweisung.
Das Ventil aus Gusseisen wurde 1953 gebaut und war für einen maximalen Druck von 50 psig ausgelegt. Da die Schieber nahezu geschlossen waren, schloss das eingespritzte Wasser ein Volumen ein, das anschließend unter Druck geriet, weit über dem Auslegungsdruck des Ventils. Das Gusseisen brach spröde und kreisförmig, woraufhin Koksofengas in den Keller strömte. Vierundzwanzig Sekunden nach dem Evakuierungsbefehl folgte die Explosion.
Zwei Operators von U.S. Steel kamen ums Leben; ein Opfer wurde sofort gefunden, das zweite erst etwa neun Stunden später unter den Trümmern, durch ein Search-and-Rescue-Team. Fünf Personen wurden schwer verletzt: Vier Mitarbeiter von U.S. Steel wurden hospitalisiert, ebenso ein Auftragnehmer von Veolia, mit Verbrennungen, gebrochenen Rippen, gebrochenen Wirbeln und einem gebrochenen Schienbein sowie Splitterverletzungen. Sechs weitere Personen wurden ambulant behandelt. Der Sachschaden wird auf 52,5 Millionen Dollar geschätzt. Batterie 14 wurde nach 74 Tagen wieder in Betrieb genommen, Batterie 13 nach 178 Tagen.
Schlussfolgerungen
Das CSB nennt als unmittelbare Ursache die Überdruckbelastung des Gusseisenventils durch Wasser, das eingeschlossen wurde und durch die Hochdruckpumpe unter zu hohen Druck geriet. Die Untersuchung identifiziert drei Hauptursachen:
- Es gab weder bei U.S. Steel noch beim Auftragnehmer MPW eine schriftliche Verfahrensanweisung oder Gefährdungsanalyse für das Spülen von Ventilsitzen mit Hochdruckwasser.
- Das Process-Safety-Management-System von U.S. Steel war unzureichend.
- Die Facility-Siting-Planung war mangelhaft: dauerhaft besetzte Gebäude, darunter Reversing Rooms, ein Pausenraum, eine „Lidding Shanty“ und ein elektrischer Verteilerkasten, befanden sich weniger als 20 Fuß über den gefährlichen Gasleitungen und waren nicht darauf ausgelegt, einer Explosion standzuhalten. Dies verursachte beide Todesopfer und zwei der fünf schweren Verletzungen.
Der Bericht weist auf verpasste frühere Gelegenheiten hin. 2003 wurde eine Facility-Siting-Studie empfohlen, jedoch abgelehnt. 2010 ereignete sich am selben Standort bereits eine vergleichbare Koksofengasexplosion, bei der 14 Beschäftigte und 6 Auftragnehmer verletzt wurden, ohne dass danach eine Siting-Bewertung durchgeführt wurde. Für Batterie 13 und 14 wurde nie eine Facility-Siting-Bewertung vorgenommen. Die US-Arbeitsschutzbehörde OSHA verhängte infolge des Unfalls Bußgelder in Höhe von 118.214 Dollar gegen U.S. Steel und 61.473 Dollar gegen MPW; diese befanden sich zum Zeitpunkt des CSB-Berichts noch im Einspruchsverfahren.
Empfehlungen
Das CSB formuliert im Bericht Nr. 2025-03-I-PA sieben Empfehlungen. U.S. Steel Corporation wird geraten, eine Facility-Siting-Bewertung für alle potenziell besetzten Gebäude am Standort Clairton durchzuführen, gemäß den Richtlinien des Center for Chemical Process Safety (CCPS) und API RP 752/753/756, und auf dieser Grundlage alle dokumentierten Siting-Gefahren zu mindern. Zudem muss das Unternehmen eine schriftliche Verfahrensanweisung gemäß NFPA 56 für das Spülen von Ventilsitzen mit Hochdruckwasser entwickeln, einschließlich Überdrucksicherung sowie Einbindung und Schulung der ausführenden Beschäftigten, und diese Verfahrensanweisung einer Gefährdungsanalyse und Sicherheitsvalidierung unterziehen. Ebenfalls wird empfohlen, ein umfassendes Process-Safety-Management-System für alle Koksofengasprozesse zu entwickeln, basierend auf dem CCPS Risk Based Process Safety-Ansatz.
Nippon Steel North America, das U.S. Steel im Juni 2025 übernahm, empfiehlt das CSB die Einführung eines konzernweiten Process-Safety-Governance-Programms mit regelmäßigen Audits der Tochterstandorte und verpflichtender Nachverfolgung festgestellter Mängel im Process Safety Management. Dem Auftragnehmer MPW Industrial Services wird empfohlen, schriftliche Richtlinien und Verfahrensanweisungen gemäß NFPA 56 für die Reinigung von Leitungssystemen mit brennbarem oder toxischem Gas zu entwickeln, mit verpflichtender Schulung der beteiligten Mitarbeiter.
Bei Veröffentlichung des Abschlussberichts waren alle sieben Empfehlungen noch offen; das CSB hatte von keinem der Adressaten eine Rückmeldung erhalten.
Für HSE-Fachleute weltweit veranschaulicht diese Untersuchung zwei wiederkehrende Risiken, die nicht auf die amerikanische Stahlindustrie beschränkt sind: das Fehlen schriftlicher Verfahrensanweisungen und Gefährdungsanalysen für scheinbar routinemäßige Wartungsarbeiten an veralteten Anlagen sowie das Risiko, die Facility-Siting-Planung bei dauerhaft besetzten Gebäuden in der Nähe gefährlicher Prozessanlagen nicht systematisch zu bewerten. Die frühere, vergleichbare Explosion am selben Standort im Jahr 2010 unterstreicht, dass das Ausbleiben von Konsequenzen nach einem Beinaheunfall die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung mit tödlichem Ausgang erhöht.
Quelle: CSB Investigation Report No. 2025-03-I-PA, 10. August 2026

